Arthur Kreuzer: Unterschied zwischen den Versionen

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Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelegung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelegung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch prüfbaren abschreckenden Wirkung.


==Veröffentlichungen==
==Veröffentlichungen==
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