Arthur Kreuzer: Unterschied zwischen den Versionen

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Arthur Kreuzer wurde 1938 in Hamburg geboren und war von 1976 - 2006 Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus - Liebig - Universität in Gießen.  
Arthur Kreuzer wurde 1938 in Hamburg geboren und war von 1976 - 2006 Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus - Liebig - Universität in Gießen.  


Nach seinem Jurastudium (1. und 2. Staatsexamen 1962 und 1968) war er zunächst als Richter am Landgricht und Dozent an der Universität Hamburg tätig (1968 - 1971). In den Jahren 1972 - 1975 widmete er sich der Drogenforschung. 1975 habiliierte er sich für die Fächer Kriminologie und Strafrecht und übernahm im selben Jahr die Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie in Hamburg. Im Jahr 1976 folgte er dem Ruf der Justus - Liebig - Universität in Gießen. Dort übernahm er eine Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Im Jahr 1984 initiierte er das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar". 1992 gründete er das Institut für Kriminologie an der Universität Gießen. Seitdem ist er dort Direktor. In den Jahren 1994, 2001 und 2003 war er als Gastprofessor an der Madison Law School der Universität of Winconsin, USA.
Nach seinem Jurastudium (1. und 2. Staatsexamen 1962 und 1968) war er zunächst als Richter am Landgricht und Dozent an der Universität Hamburg tätig (1968 - 1971). In den Jahren 1972 - 1975 widmete er sich der Drogenforschung. 1975 habilitierte er sich für die Fächer Kriminologie und Strafrecht und übernahm im selben Jahr die Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie in Hamburg. Im Jahr 1976 folgte er dem Ruf der Justus - Liebig - Universität in Gießen. Dort übernahm er eine Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Im Jahr 1984 initiierte er das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar". 1992 gründete er das Institut für Kriminologie an der Universität Gießen. Seitdem ist er dort Direktor. In den Jahren 1994, 2001 und 2003 war er als Gastprofessor an der Madison Law School der Universität of Winconsin, USA.


Herr Kreuzer ist heute Vorsitzender des eingetragenen Vereins "Criminalium". Dieser Verein soll der Öffentlichkeit Wesen, Bedeutung und Geschichte von Strafrechtskultur nahe bringen. Die erste Ausstellung des Criminalium wurde am 03.10.2007 im Amtsgericht in Gießen eröffnet. Das Ausstellungsthema lautete "Dem Täter auf der Spur - Vom Fingerabdruck zum DNA - Test".
Herr Kreuzer ist heute Vorsitzender des eingetragenen Vereins "Criminalium". Dieser Verein soll der Öffentlichkeit Wesen, Bedeutung und Geschichte von Strafrechtskultur nahe bringen. Die erste Ausstellung des Criminalium wurde am 03.10.2007 im Amtsgericht in Gießen eröffnet. Das Ausstellungsthema lautete "Dem Täter auf der Spur - Vom Fingerabdruck zum DNA - Test".
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==Arbeits- und Forschungsgebiete==
==Arbeits- und Forschungsgebiete==
*Arztstrafrecht
*Arztstrafrecht
*Grenzfragen von Verfassungs-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht
*Grenzfragen von Verfassungs-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht
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==Mitgliedschaften==
==Mitgliedschaften==
*American Society of Criminology
*American Society of Criminology
*Kriminalpolitische Arbeitsgruppe im Hessischen Ministerium der Justiz
*Kriminalpolitische Arbeitsgruppe im Hessischen Ministerium der Justiz
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==Auszeichnungen==
==Auszeichnungen==
Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  
Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  


==Standpunkte==
==Standpunkte==
Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelebung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelebung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.


==Veröffentlichungen==
==Veröffentlichungen==
Hier ein Auszug der wissenschaftlichen Veröffentlichungen:
Hier ein Auszug der wissenschaftlichen Veröffentlichungen:


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