Arthur Kreuzer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Arthur Kreuzer'''
'''Arthur Kreuzer'''
==Lebenslauf==
==Lebenslauf==
Prof. em. Dr. jur. Arthur Kreuzer wurde 1938 in Hamburg geboren. Er ist mit Gisela Kreuzer verheiratet und hat zwei Kinder. Im Jahr 1962 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. 1968 folgte die Große Juristische Staatsprüfung. Von 1968 - 1971 war er als Richter einer Jugendstrafkammer des Landgerichts und Dozent an der Universität Hamburg tätig. Im Jahr 1976 folgte er dem Ruf der Justus - Liebig - Universität in Gießen. Dort übernahm er eine Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Im Jahr 1984 initiierte er das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar" und im Jahr 1989 das Institut für Kriminologie an der Universität Gießen. Seitdem ist er dort Direktor.
Arthur Kreuzer wurde 1938 in Hamburg geboren. Er war von 1976 - 2006 Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus - Liebig - Universität in Gießen.  
Prof. Kreuzer ist Vorsitzender des "Criminalium e.V.". Dieser Verein soll der Öffentlichkeit Wesen, Bedeutung und Geschichte von Strafrechtskultur nahe bringen. Die erste Ausstellung des Criminalium wurde am 03.10.2007 im Amtsgericht in Gießen eröffnet. Das Ausstellungsthema lautete "Dem Täter auf der Spur - Vom Fingerabdruck zum DNA - Test".  
 
Im Jahr 1962 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Darauf folgte 1968 die Große Juristische Staatsprüfung. Von 1968 - 1971 war er als Richter einer Jugendstrafkammer des Landgerichts und Dozent an der Universität Hamburg tätig. In den Jahren 1972 - 1975 widmete er sich der Drogenforschung. 1975 habiliierte er sich für die Fächer Kriminologie und Strafrecht und übernahm im selben jahr die Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie in Hamburg. Im Jahr 1976 folgte er dem Ruf der Justus - Liebig - Universität in Gießen. Dort übernahm er eine Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Im Jahr 1984 initiierte er das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar". 1992 gründete er das Institut für Kriminologie an der Universität Gießen. Seitdem ist er dort Direktor.
Prof. Kreuzer ist Vorsitzender des "Criminalium e.V.". Dieser eingetragene Verein soll der Öffentlichkeit Wesen, Bedeutung und Geschichte von Strafrechtskultur nahe bringen. Die erste Ausstellung des Criminalium wurde am 03.10.2007 im Amtsgericht in Gießen eröffnet. Das Ausstellungsthema lautete "Dem Täter auf der Spur - Vom Fingerabdruck zum DNA - Test".
 
Herr Kreuzer ist verheiratet und hat zwei Kinder.  


==Arbeits- und Forschungsgebiete==
==Arbeits- und Forschungsgebiete==
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==Auszeichnungen==
==Auszeichnungen==
Am 29.06.2004 wurde Prof. Dr. Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  
Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  


==Standpunkte==
==Standpunkte==
Prof. Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelebung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelebung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.


==Veröffentlichungen==
==Veröffentlichungen==
Hier ein kleiner Auszug der zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Prof. Kreuzer:
Hier ein Auszug der wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Prof. Kreuzer:
*Ärztliche Hilfeleistungspflicht bei Unglücksfällen im Rahmen des § 330 c StGB, Appel - Verlag, Hamburg 1965
*Ärztliche Hilfeleistungspflicht bei Unglücksfällen im Rahmen des § 330 c StGB, Appel - Verlag, Hamburg 1965
*Die Briefkontrolle in der Untersuchungshaft, Goltdammer`s Archiv für Strafrecht 1968, S. 236 - 246  
*Die Briefkontrolle in der Untersuchungshaft, Goltdammer`s Archiv für Strafrecht 1968, S. 236 - 246  
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