Arbeitshäuser sind Einrichtungen des gesetzlichen Freiheitsentzugs, in die nicht erwerbstätige Personen wie z.B. Bettler, Vagabunden, Prostituierte und entlassene Sträflinge zwecks Disziplinierung, Erziehung und Besserung für eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Zeit eingewiesen werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgehende Arbeitshausunterbringung - auch "korrektionelle Nachhaft" genannt - 1969 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und damit abgeschafft.

Geschichte

Nach Wolfgang Ayass (1993) flossen in den Zucht- und Arbeitshäusern, die im 16. Jahrhundert entstanden und sich im Verlaufe des 17. Jahrhunderts über Europa verbreiteten, vier Tendenzen zusammen: 1. die Tradition der Hospitäler als Institutionen stationärer Armenpflege; 2. der erstarkende Arbeitserziehungsgedanke; 3. die Ablösung der Todes- und Körperstrafen durch die Freiheitsstrafe; 4. das Interesse an der Nutzung von Arbeitskräften (Merkantilismus). Stationäre Zwangsunterbringungen waren allerdings schon vorher nicht unüblich. Das Neue daran war im 16. und 17. Jahrhundert der umfassende Erziehungsgedanke, der diese Einrichtungen als idée directrice regierte.

Bridewell in London (1555). Die Stadt London machte das ehemalige Schloss Heinrichs VIII. in das erste Arbeitshaus. In England bürgerte sich für Einrichtungen dieser Art seither die Bezeichnung "bridewells" ein.

Tuchthuis in Amsterdam (1595). Die Stadt Amsterdam transformierte ein ehemaliges Kloster in das erste Zucht- und Arbeitshaus des europäischen Kontinents: "Robert von Hippel (1866- 1951), die große kriminalhistorische Autorität auf dem Gebiet der Arbeitshausunterbringung und des Strafvollzugs, sah in der Amsterdamer Anstalt erstmals die moderne Freiheitsstrafe verwirklicht" (Ayass).

Zucht- und Arbeitshaus in Bremen (1609). Nachdem der Bremer Senat 1604 eine Abschrift der Amsterdamer Anstaltsordnung erbeten hatte, kam es dortselbst schon wenige Jahre später zur Gründung des ersten Zucht- und Arbeitshauses in Deutschland. Über Lübeck (1613), Hamburg (1620) und Danzig (1629) verbreitete sich diese Institution in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts dann weiter.


8 Vgl R. v Hippel, Die geschichtliche Entwicklung der Freiheitstrafe, in: E. Bumke (Hrsg.), Deutsches Gefängniswesen, 1928, 10; zur Frühgeschichte der Zucht- und Arbeitshäuser vgl R. sollen bereits sechzig Zucht- und Arbeitshäuser bestanden haben. In Preußen wurden 1687 in Magdeburg und Spandau Arbeitshäuser gegründet. Insgesamt sind bis zum Ende des 18. Jahrhunderts allein in Preußen fünfunddreißig Gründungen nachweisbar9. Der ökonomische Nutzen der frühen Arbeitshäuser ist sowohl hinsichtlich ihrer

1794 zurück, das ermöglichte, rückfällige Diebe und Prostituierte „nach ausgestandener Strafe“, also nach Verbüßung ihrer eigentlichen Haftstrafe, zur moralischen Besserung in „Arbeitshäuser abzuliefern, und daselbst so lange zu verwahren, bis sie zu einem ehrlichen Unterkommen Lust und Gelegenheit erhalten“1. 'Korrektionelle Nachhaft' bedeutete richterliche Zwangseinweisung in ein Arbeitshaus. Die Unterbringungsdauer in den Arbeitshäusern wurde jedoch bis 1934 nicht von der Justiz, sondern von der Inneren Verwaltung bestimmt.


Literatur

  • Spierenburg, Pieter: Prisoners and Beggars. Quantitative Data on Imprisonment in Holland and Hamburg, 1597-1752, in: Historical Social Research 15, 1990, Nr. 4, 33-56.