Arbeitshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Arbeitshäuser sind Einrichtungen des gesetzlichen Freiheitsentzugs, in die nicht erwerbstätige Personen wie z.B. Bettler, Vagabunden, Prostituierte und entlassene Sträflinge zwecks Disziplinierung, Erziehung und Besserung für eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Zeit eingewiesen werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgehende Arbeitshausunterbringung - im Falle der richterlichen Zwangseinweisung von Entlassenen Sträflingen auch "korrektionelle Nachhaft" genannt - 1969 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und damit abgeschafft.  
Arbeitshäuser sind Einrichtungen des gesetzlichen Freiheitsentzugs, in die nicht erwerbstätige Personen wie z.B. Bettler, Vagabunden, Prostituierte und entlassene Sträflinge zwecks Disziplinierung, Erziehung und Besserung für eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Zeit eingewiesen werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgehende Arbeitshausunterbringung - im Falle der richterlichen Zwangseinweisung von Entlassenen Sträflingen auch "korrektionelle Nachhaft" genannt - 1969 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und damit abgeschafft.
 
Der Weg in das Arbeitshaus verlief grundsätzlich nach dem Schema: Armut und Abweichung (Bettelei, Landstreicherei, Prostitution, Diebstahl), Aufgreifen durch die Polizei; danach entweder direkte Einweisung durch die Polizei oder aber eine richterliche Verurteilung wegen kleiner Delinquenz zu einer verhältnismäßig geringen Sanktion (einige Wochen Haft), gefolgt von einer (u.U. Jahre andauernden) korrektionellen Nachhaft in einem Arbeitshaus.
 


== Geschichte ==
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Anonymer Benutzer