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Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986. | Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986. | ||