Arbeit statt Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986.
Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986.


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In Baden-Würtemberg trägt ein ähnliches Projekt wie ASS den Namen „Schwitzen statt sitzen“, betreut von dem Netzwerk Straffälligenhilfe ([vgl. Erklärung des  Justizministers Stickelberger v. 22.05.2013 unter http://www.dbh-online.de).]Neben der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen wird bei solchen Projekten auf die Einsparungen bei Inhaftierungen verwiesen, hier: 150.000 Tage. Die Berechnungen der Kosten eines Hafttages divergieren, die Rede ist z.B. von 120 € (s. Mirko Laudon, in: Legal Tribune online v. 26.08.2013).
In Baden-Würtemberg trägt ein ähnliches Projekt wie ASS den Namen „Schwitzen statt sitzen“, betreut von dem Netzwerk Straffälligenhilfe ([vgl. Erklärung des  Justizministers Stickelberger v. 22.05.2013 unter http://www.dbh-online.de).]Neben der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen wird bei solchen Projekten auf die Einsparungen bei Inhaftierungen verwiesen, hier: 150.000 Tage. Die Berechnungen der Kosten eines Hafttages divergieren, die Rede ist z.B. von 120 € (s. Mirko Laudon, in: Legal Tribune online v. 26.08.2013).


==Fazit==
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Letztlich bringt es Ulrich Gerkens, der eine kritische Sicht der Ersetzung der Ersatzfreiheitstrafe durch freie Arbeit vertritt, auf den Punkt:
Letztlich bringt es Ulrich Gerkens, der eine kritische Sicht der Ersetzung der Ersatzfreiheitstrafe durch freie Arbeit vertritt, auf den Punkt:


„Fundamental ist immer noch die Erkenntnis, dass eine gute Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik ist.“ (in: ZRP, S. 390)
::„Fundamental ist immer noch die Erkenntnis, dass eine gute Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik ist.“ (in: ZRP, S. 390)
 
 
 
 
 


==Literaturverzeichnis==
==Literaturverzeichnis==
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*Christie, Nils (2005): ''Das Verbrechen gibt es nicht''. In: Christie, N.: Wieviel Kriminalität braucht die Gesellschaft? München, s. 11-26.
*Christie, Nils (2005): ''Das Verbrechen gibt es nicht''. In: Christie, N.: Wieviel Kriminalität braucht die Gesellschaft? München, s. 11-26.


*Gerken, Ulrich (????): ''Ersetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit''. In: ZRP, 20. Jahrg. Heft 11, S. 386-390.
*Gerken, Ulrich (2000): ''Ersetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit''. In: ZRP, 20. Jahrg. Heft 11, S. 386-390.


*Kawamura-Reindl, Gabriele/Reindl, Richard (2010): ''Gemeinnützige Arbeit statt Strafe''. Freiburg im Breisgau. Lambertus.
*Kawamura-Reindl, Gabriele/Reindl, Richard (2010): ''Gemeinnützige Arbeit statt Strafe''. Freiburg im Breisgau. Lambertus.


*Klier, Rudolf/Brehmer/Zinke (2002): Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren - Jugendgerichtshilfe - Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit. Regensburg/Berlin: Walhalla.
*Klier, Rudolf/Brehmer/Zinke (2002): ''Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren - Jugendgerichtshilfe - Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit''. Regensburg/Berlin: Walhalla.


*Laudon, Mirko (2013): ''Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden - Lieber im Park schwitzen, statt in Haft sitzen''. In: Legal Tribune Online v. 26.08.2013.
*Laudon, Mirko (2013): ''Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden - Lieber im Park schwitzen, statt in Haft sitzen''. In: Legal Tribune Online v. 26.08.2013.
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*Sack, Fritz (1979): ''Neue Perspektiven in der Kriminologie''. In: Sack/König (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Frankfurt/M., S. 431-475.
*Sack, Fritz (1979): ''Neue Perspektiven in der Kriminologie''. In: Sack/König (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Frankfurt/M., S. 431-475.


*Singelnstein, Tobias/Stolle, P. (2012): Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, 3. Aufl.: Wiesbaden, S. 79-86.
*Singelnstein, Tobias/Stolle, P. (2012): ''Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert'', 3. Aufl.: Wiesbaden, S. 79-86.


*Soziale Dienste der Justiz, Berlin: Handbuch VRs, Juni 2013
*Soziale Dienste der Justiz, Berlin: Handbuch VRs, Juni 2013