Arbeit statt Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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===Ablauf===
==Ablauf==


Die Zuweisung erfolgt meist über die staatsanwaltliche Beauftragung der sozialen Dienste oder eines der beiden Träger. Auf das Beispiel der Sozialen Dienste bezogen, erhält der Gerichtshelfer die Zuweisung und lädt schnellstmöglich den Klienten zum Beratungsgespräch ein. Nach Abklärung der in der Geldstrafe verhängten Tagessätze, die sich nach den Einkommensverhältnisse der Einzelnen richten, und den individuellen sozialen und ggf. beruflichen Kompetenzen, erfolgt die Vermittung in eine Einsatzstelle. Nicht jeder Geldstrafer kann in jede Einrichtung vermittelt werden, ebenso „Ersatzfreiheitsstrafer“. Je nach verübtem Delikt befindet sich der Bearbeiter in einem Abwägungsprozess, wer für welche Einrichtung geeignet ist. Bei den sozialen Diensten findet u.a. ein Abgleich der Einsatzstellen mit den Delikten statt. Einige „Arbeitgeber“, wie z.B. Kitas oder Seniorenheime haben Ausschlusskriterien für bestimmte Klientel (Gewalt-, Sexualdelikte, etc.).
Die Zuweisung erfolgt meist über die staatsanwaltliche Beauftragung der sozialen Dienste oder eines der beiden Träger. Auf das Beispiel der Sozialen Dienste bezogen, erhält der Gerichtshelfer die Zuweisung und lädt schnellstmöglich den Klienten zum Beratungsgespräch ein. Nach Abklärung der in der Geldstrafe verhängten Tagessätze, die sich nach den Einkommensverhältnisse der Einzelnen richten, und den individuellen sozialen und ggf. beruflichen Kompetenzen, erfolgt die Vermittung in eine Einsatzstelle. Nicht jeder Geldstrafer kann in jede Einrichtung vermittelt werden, ebenso „Ersatzfreiheitsstrafer“. Je nach verübtem Delikt befindet sich der Bearbeiter in einem Abwägungsprozess, wer für welche Einrichtung geeignet ist. Bei den sozialen Diensten findet u.a. ein Abgleich der Einsatzstellen mit den Delikten statt. Einige „Arbeitgeber“, wie z.B. Kitas oder Seniorenheime haben Ausschlusskriterien für bestimmte Klientel (Gewalt-, Sexualdelikte, etc.).
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Der Klient erhält nach Erstellung seines persönlichen „Profilings“ seine Vermittlungsunterlagen (u.a. Zeit/Ort der Stelle, Stundenzettel über die Ableistung). Bei Besonderheiten, wie Unregelmäßigkeiten oder Konflikten mit der Stelle, wird schnellstmöglich der persönliche Berater, z.B. der Gerichthilfe oder sbH, informiert. Ggf. muss neu vermittelt werden oder Antrag auf Ratenzahlung ergehen.
Der Klient erhält nach Erstellung seines persönlichen „Profilings“ seine Vermittlungsunterlagen (u.a. Zeit/Ort der Stelle, Stundenzettel über die Ableistung). Bei Besonderheiten, wie Unregelmäßigkeiten oder Konflikten mit der Stelle, wird schnellstmöglich der persönliche Berater, z.B. der Gerichthilfe oder sbH, informiert. Ggf. muss neu vermittelt werden oder Antrag auf Ratenzahlung ergehen.
Bei Beendigung der Arbeitsleistung fertigt der Berater einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Die Arbeiten sind im Rahmen von Fristen durch die Vollstreckungsbehörde zügig zu erledigen.
Bei Beendigung der Arbeitsleistung fertigt der Berater einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Die Arbeiten sind im Rahmen von Fristen durch die Vollstreckungsbehörde zügig zu erledigen.
Bei Probanden mit Bewährungsauflagen verbleibt die Zuständigkeit beim Bewährungshelfer.  
Bei Probanden mit Bewährungsauflagen verbleibt die Zuständigkeit beim Bewährungshelfer.


==Exkurs: Baden-Würtemberg==
==Exkurs: Baden-Würtemberg==
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