Arbeit statt Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986.
Arbeit statt Strafe meint die Vermeidung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch Abarbeiten. Diese Möglichkeit bietet das deutsche Strafrecht seit 1986.


'''Etymologie'''
==Etymologie==


Vor dem gesetzlichen Hintergrund entstanden seitdem, je nach Bundesland, verschiedene Projekte, freier Träger zur Betreuung der Klienten oder Probanden, wie sie in der Bewährungshilfe genannt werden. Eines dieser Projekte in Berlin heißt Arbeit statt Strafe (kurz: ASS), alternativ wird von gemeinnütziger Arbeit statt Strafe oder sog. Freier Arbeit gesprochen. Weitere Projekte existieren in anderen Bundesländern, wie z.B. Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern.
Vor dem gesetzlichen Hintergrund entstanden seitdem, je nach Bundesland, verschiedene Projekte, freier Träger zur Betreuung der Klienten oder Probanden, wie sie in der Bewährungshilfe genannt werden. Eines dieser Projekte in Berlin heißt Arbeit statt Strafe (kurz: ASS), alternativ wird von gemeinnütziger Arbeit statt Strafe oder sog. Freier Arbeit gesprochen. Weitere Projekte existieren in anderen Bundesländern, wie z.B. Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern.
23

Bearbeitungen