1.005
Bearbeitungen
Woozle (Diskussion | Beiträge) |
Woozle (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
=='''Entwicklung des Angleichungsbegriffs'''== | =='''Entwicklung des Angleichungsbegriffs'''== | ||
Historisch entwickelte sich der Angleichungsgrundsatz in Deutschland aus dem [[Resozialisierung]]sgedanken: Nur die Angleichung von Lebensverhältnissen im Strafvollzug an die Bedingungen in der Freiheit ist geeignet, dem der [[Resozialisierung]] entgegenstehenden, entmündigenden Charakters des Lebens in der Haftanstalt entgegenzuwirken (so nach Schäfer 2001: 45f schon [[Radbruch]]). Erste Formen praktischer Umsetzung von Angleichungsbemühungen finden sich in der Weimarer Zeit (vgl. Lesting 1988: 34f); zur ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift kommt es im Strafvollzugsgesetz 1977. | Historisch entwickelte sich der Angleichungsgrundsatz in Deutschland aus dem [[Resozialisierung]]sgedanken: Nur die Angleichung von Lebensverhältnissen im Strafvollzug an die Bedingungen in der Freiheit ist geeignet, dem der [[Resozialisierung]] entgegenstehenden, entmündigenden Charakters des Lebens in der Haftanstalt entgegenzuwirken (so nach Schäfer 2001: 45f schon [[Gustav Radbruch]]). Erste Formen praktischer Umsetzung von Angleichungsbemühungen finden sich in der Weimarer Zeit (vgl. Lesting 1988: 34f); zur ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift kommt es im Strafvollzugsgesetz 1977. | ||
=='''Der Angleichungsgrundsatz im Kontext der Vollzugsziele und Vollzugsgrundsätze'''== | =='''Der Angleichungsgrundsatz im Kontext der Vollzugsziele und Vollzugsgrundsätze'''== |
Bearbeitungen