Angleichungsgrundsatz: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Entwicklung des Angleichungsbegriffs'''==
=='''Entwicklung des Angleichungsbegriffs'''==
Historisch entwickelte sich der Angleichungsgrundsatz in Deutschland aus dem [[Resozialisierung]]sgedanken: Nur die Angleichung von Lebensverhältnissen im Strafvollzug an die Bedingungen in der Freiheit ist geeignet, dem der [[Resozialisierung]] entgegenstehenden, entmündigenden Charakters des Lebens in der Haftanstalt entgegenzuwirken (so nach Schäfer 2001: 45f schon [[Radbruch]]). Erste Formen praktischer Umsetzung von Angleichungsbemühungen finden sich in der Weimarer Zeit (vgl. Lesting 1988: 34f); zur ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift kommt es im Strafvollzugsgesetz 1977.  
Historisch entwickelte sich der Angleichungsgrundsatz in Deutschland aus dem [[Resozialisierung]]sgedanken: Nur die Angleichung von Lebensverhältnissen im Strafvollzug an die Bedingungen in der Freiheit ist geeignet, dem der [[Resozialisierung]] entgegenstehenden, entmündigenden Charakters des Lebens in der Haftanstalt entgegenzuwirken (so nach Schäfer 2001: 45f schon [[Gustav Radbruch]]). Erste Formen praktischer Umsetzung von Angleichungsbemühungen finden sich in der Weimarer Zeit (vgl. Lesting 1988: 34f); zur ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift kommt es im Strafvollzugsgesetz 1977.


=='''Der Angleichungsgrundsatz im Kontext der Vollzugsziele und Vollzugsgrundsätze'''==
=='''Der Angleichungsgrundsatz im Kontext der Vollzugsziele und Vollzugsgrundsätze'''==
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