Für die Altersbestimmung von älteren Objekten (etwa von Steinen oder von den sterblichen Überresten eines vor langer Zeit gestorbenen Menschen wie Ötzi) verfügen die Naturwissenschaften über die in den 1940er Jahren von W.F. Libby entwickelte Radiokarbon-, bzw. 14C-Methode.

Die naturwissenschaftliche Bestimmung des Alters lebender Menschen - etwa zur Beantwortung der Frage nach der Strafmündigkeit - erfolgt in der Regel durch den Vergleich des Mineralisationsgrades der Skelettknochen. In der Praxis werden meist Röntgenaufnahmen der linken Hand mit einem anhand eines großen Samples erstellten Standard abgeglichen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der radiologische Atlas, der den Standard darstellt, auch auf der richtigen empirischen Vergleichs-Grundlage erstellt wurde. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg entwickelte 1998 eine Bestimmungsmethode für Personen türkischer Abstammung.