Alkoholverbot in den USA: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Alkoholverbot in den USA (1919-1933)''' gilt als Modellfall einer [[Prohibition]], weil seine Struktur und Wirkungsweise nicht nur für andere Fälle der [[Alkoholprohibition]] kennzeichnend sind, sondern auch für andere Prohibitionsregime wie vor allem die heutige Drogenprohibition. Seinerzeit wurde es auch als "The Noble Experiment" bezeichnet. Es prägte sich dem kollektiven Gedächtnis aber vor allem durch die ungewollten Nebenfolgen dieses großangelegten Trockenlegungsversuchs ein (Mafia, Korruption, Bandenkriege in Chicago).  
Das '''Alkoholverbot in den USA (1919-1933)''' gilt als Modellfall einer [[Prohibition]]. Seine Struktur und Wirkungsweise kennzeichnen auch andere Fälle der [[Alkoholprohibition]] und darüber hinaus auch die heutige weltweite Drogenprohibition. Seinerzeit als "The Noble Experiment" bekannt, prägte sich die Zeit der Prohibition dem kollektiven Gedächtnis vor allem durch die ungewollten Nebenfolgen des Versuchs ein, und zwar namentlich die Blütezeit des organisierten Verbrechens und der Korruption.  


Rechtsgrundlage des Alkoholverbots war der durch den sog. Volstead Act zustandegekommene 18. Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung (18th Amendment). Der Volstead Act war vom US-Senat am 18.12.1917 vorgeschlagen, von 36 Staaten bestätigt und am 16.01.1919 ratifiziert worden. Ein Veto des US-Präsidenten Wilson wurde im Oktober 1919 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses überstimmt, so dass der Verfassungszusatz am 16.01. 1920 in Kraft trat.
Rechtsgrundlage des Alkoholverbots war der durch den sog. Volstead Act zustandegekommene 18. Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung (18th Amendment). Der Volstead Act war vom US-Senat am 18.12.1917 vorgeschlagen, von 36 Staaten bestätigt und am 16.01.1919 ratifiziert worden. Ein Veto des US-Präsidenten Wilson wurde im Oktober 1919 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses überstimmt, so dass der Verfassungszusatz am 16.01. 1920 in Kraft trat.
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