Alfred Hoche: Unterschied zwischen den Versionen

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Alfred Erich Hoche (* 1. August 1865 in Wildenhain; † 16. Mai 1943 in Baden-Baden) war ein deutscher Psychiater (und Gegner der Psychoanalyse), der zusammen mit Karl Binding über "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" publizierte (1920) und einerseits ein "Vordenker" der "Euthanasie" im Dritten Reich war, andererseits aber die Missachtung der Patientenautonomie im NS-Staat zutiefst missbilligte und sich 1943 selbst das Leben nahm.
Alfred Erich Hoche (* 1. August 1865 in Wildenhain; † 16. Mai 1943 in Baden-Baden) war ein deutscher Psychiater (und Gegner der Psychoanalyse), der zusammen mit Karl Binding über "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" publizierte (1920) und einerseits ein "Vordenker" der "Euthanasie" im Dritten Reich war, andererseits aber die Missachtung der Patientenautonomie im NS-Staat zutiefst missbilligte. Hoche, der unter dem Druck der NS-Gesetze 1933 auf eigenen Wunsch aus dem Staatsdienst ausschied und sich nicht mehr psychiatrisch betätigte, nahm sich 1943 selbst das Leben.


Als Psychiatrie-Professor (seit 1902) in Freiburg i.Br. und Direktor der Universitätsnervenklinik war Hoche an der Erforschung des Rückenmarks, des Schwachsinns und der volkswirtschaftlichen Kosten der psychischen  Krankheit interessiert. Zusammen mit dem Strafrechtler Karl Binding veröffentlichte er 1920 die Broschüre „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“ Diese aus zwei selbständigen Aufsätzen bestehende Schrift wurde später vom NS-Staat zur Rechtfertigung des „Euthanasie“-Programms, der Aktion T4, herangezogen.
Als Psychiatrie-Professor (seit 1902) in Freiburg i.Br. und Direktor der Universitätsnervenklinik war Hoche an der Erforschung des Rückenmarks, des Schwachsinns und der volkswirtschaftlichen Kosten der psychischen  Krankheit interessiert. Zusammen mit dem Strafrechtler Karl Binding veröffentlichte er 1920 die Broschüre „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“ Diese aus zwei selbständigen Aufsätzen bestehende Schrift wurde später vom NS-Staat zur Rechtfertigung des „Euthanasie“-Programms, der Aktion T4, herangezogen.
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