Ein Albino ist ein Lebewesen (Tier oder Mensch) mit einer angeborenen Pigment-Störung, die sich in einer besonders hellen ("weissen") Haut-, Haar- und Augenfarbe manifestiert. Menschen mit Albinismus sind einem hohen Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Zudem werden sie in Teilen Afrikas auch häufig schon unmittelbar nach der Geburt getötet, weil sie als "Geister" und nicht als Menschen gelten. Andererseits sind Körperteile von Albinos aufgrund der ihnen zugeschriebenen Zauberkräfte auch ein Handelsgegenstand von hohem Wert, so dass es vorkommt, dass Albinos z.B. von geldgierigen Nachbarn oder darauf spezialisierten Banden getötet, zerteilt und verkauft werden.


Tansania und Burundi

In Tansania ist der Albinismus besonders verbreitet; die Zahl der dort lebenden Albinos wird auf 170.000-300.000 geschätzt. Die malerische tansanische Touristenstadt Mwanza am Viktoriasee, 200 km vom Serengeti-Nationalpark entfernt, ist zugleich Zentrum von Albino-Morden (2007-2009: rund 50 bekannt gewordene Toetungsdelikte).

Männliche und weibliche Zauberer kaufen Körperteile von getöteten Albinos, um ihre Zauberkraft zu stärken. Vor allem werden Albinoteile mit Reichtum assoziiert. So schütten Goldgräber in der Hoffnung auf reiche Goldadern gerne gemahlene Albino-Knochen in ihre Erdgruben. Fischer nageln Albinohaut an ihre Schiffe oder weben Albinohaare in ihre Netze, weil sie glauben, dass sie auf diese Weise Barsche fangen können, deren Bäuche mit Gold gefüllt sind. Interesse an Albino-Körperteilen (Armen, Beinen, Augen, Lippen, Geschlechtsteilen, Knochenpulver, Haut, Haaren etc.) haben auch Politiker, Sportler und andere Prominente.

Für Albino-Körperteile werden deshalb hohe Preise gezahlt. So kann ein einziges abgehacktes Bein schon einen Preis von umgerechnet 10.000 Euro erbringen. Manche Albinos wurden getötet, weil man den Tätern für den Leichnam bis zu einer halben Million Euro versprochen hatte.

Die Albino-Beauftragte der tansanischen Regierung, Al-Shaymaa John Kwegyir, berichtet allerdings, dass von den 178 Ermittlungsverfahren der letzten Jahre kein einziges zu einer Verurteilung geführt habe (Scheen 2009).

Quellen

  • Scheen, Thomas (2009) Mord aus Aberglauben. FAZ 29.08.09: 3.