Aktuarische Prognose: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Aktuarische Prognose''' (von lateinisch ''actuarius'' - "Schnellschreiber" oder "Buchhalter" und griechisch πρóγνωσις - "Vorwissen" oder wörtlich "Voraus-Kenntnis") bezeichnet einen methodischen Idealtypus zur Vorhersage kriminellen Verhaltens, der bei der Konstruktion konkreter Vorhersageverfahren in Form von [[Prognoseinstrument]]en auf aktuarische Modelle, d.h. auf wahrscheinlichkeitstheoretische und statistische Modelle der Versicherungs- und Finanzmathematik, zurückgreift. Neben dem Begriff "aktuarisch" werden in der Literatur gelegentlich auch die Bezeichnungen "statistisch", "nomothetisch", "formal", "mechanisch" oder "algorithmisch" verwendet.
Der Begriff '''Aktuarische Prognose''' (von lateinisch ''actuarius'' - "Schnellschreiber" oder "Buchhalter" und griechisch πρóγνωσις - "Vorwissen" oder wörtlich "Voraus-Kenntnis") bezeichnet einen methodischen Idealtypus zur Vorhersage kriminellen Verhaltens, der bei der Konstruktion konkreter Vorhersageverfahren in Form von [[Prognoseinstrument]]en auf aktuarische Modelle, d.h. auf wahrscheinlichkeitstheoretische und statistische Modelle der Versicherungs- und Finanzmathematik, zurückgreift. Neben dem Begriff "aktuarisch" werden in der Literatur gelegentlich auch die Bezeichnungen "statistisch", "nomothetisch", "formal", "mechanisch" oder "algorithmisch" verwendet.


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=== Formal-juristische Anwendungsgrenzen ===
=== Formal-juristische Anwendungsgrenzen ===
Aus juristischer Sicht wird vor allem kritisiert, dass es sich bei aktuarischen Prognose um keine Individualprognosen handelt, sondern lediglich gruppenstatistische Zuordnungen erlauben. Damit werden aktuarische Prognosen allerdings den vom Gesetzgeber aufgestellten rechtlichen Anforderungen strenggenommen nicht gerecht.
Aus juristischer Sicht wird vor allem kritisiert, dass es sich bei aktuarischen Prognosen strenggenommen um keine Individualprognosen handelt, sondern lediglich gruppenstatistische Zuordnungen durchgeführt werden. Damit werden aktuarische Prognosen allerdings den vom Gesetzgeber aufgestellten rechtlichen Anforderungen nicht gerecht, da diese eine auf den individuellen Straftäter bezogene prognostische Einschätzung voraussetzen.  


== Literatur ==
== Literatur ==
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