Aktuarische Prognose

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Der Begriff Aktuarische Prognose (von lateinisch actuarius - "Schnellschreiber" oder "Buchhalter" und griechisch πρóγνωσις - "Vorwissen" oder wörtlich "Voraus-Kenntnis") bezeichnet einen methodischen Idealtypus zur Vorhersage kriminellen Verhaltens, der bei der Konstruktion konkreter Vorhersageverfahren in Form von Prognoseinstrumenten auf aktuarische Modelle, d.h. auf wahrscheinlichkeitstheoretische und statistische Modelle der Versicherungs- und Finanzmathematik, zurückgreift. Neben dem Begriff "aktuarisch" werden in der Literatur gelegentlich auch die Bezeichnungen "statistisch", "nomothetisch", "formal", "mechanisch" oder "algorithmisch" verwendet.

Methodische Grundlagen

Begriffsdefinition und Anwendungsbereiche

Bei aktuarischen Prognosen erfolgt sowohl die Erhebung als auch die Interpretation prognoserelevanter Informationen automatisiert und streng regelgeleitet mittels weitgehend manualisierter Definitionen und Operationalisierungen sowie einfacher Algorithmen. Dabei wird ausschließlich auf empirisch gesicherte Zusammenhänge zwischen Täter- und Tateigenschaften einerseits und Rückfälligkeit andererseits zurückgegriffen. Aktuarische Modelle werden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen der Medizin, Psychologie, Kriminologie sowie anderen sozial- und naturwissenschaftlichen Disziplinen verwendet, in denen menschliches Verhalten diagnostiziert und prognostiziert wird. Die Bedeutung aktuarischer Prognosemethoden für die Vorhersage kriminellen Verhaltens wird oftmals in Abgrenzung zur klinischen Prognose diskutiert, die zum Teil auch unter den Bezeichnungen "ideographisch", "informal", "intuitiv", "subjektiv" oder "impressionistisch" geführt wird. Mittlerweile besteht eine über mehrere Jahrzehnte andauernde Forschungstradition diesbezüglich, die weitgehend die Überlegenheit aktuarischer gegenüber klinischer Diagnosen und Prognosen nahelegt.

Konstruktionsmethodik

Ausgangsbasis für die Entwicklung aktuarischer Prognoseinstrumente bilden empirische Untersuchungen über personen- und tatbezogene Merkmale bestimmter Tätergruppen, die einen statistisch signifikanten Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Rückfallkriterium (z.B. die erneute Begehung eines sexuell motivierten Gewaltdelikts) aufweisen. Eine zentrale methodische Grundannahme aktuarischer Prognoseverfahren besteht darin, dass diese in der Vergangenheit identifizierten statistischen Zusammenhänge allgemeingültige Gesetzesmäßigkeiten widerspiegeln und die zugrundeliegenden Merkmale somit auch geeignet sind, zukünftiges kriminelles Verhalten bei anderen Tätern vorherzusagen. Die zu prognostizierende Person wird folglich aufgrund der individuellen Merkmalskonfiguration der im Instrument enthaltenen Parameter einer Teilgruppe der Ausgangsstichprobe zugeordnet. Wie Dahle (2005) weiter ausführt, besteht "die eigentliche Prognose […] dann auf der (bekannten) durchschnittlichen Rückfallquote dieser Teilstichprobe aus der Normstichprobe" (S. 42). Diese zuvor empirisch ermittelte durchschnittliche Rückfallquote stellt somit den Referenzpunkt – die sogenannte Basiswahrscheinlichkeit – für die weitere prognostische Einschätzung dar.

Für die auf die oben dargestellte Weise identifizierten Merkmale gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Verknüpfungsalgorithmen: Im einfacheren Fall wird anhand von Summenbildungen der vorliegenden Positiv- und Negativmerkmale ein Gesamtwert ermittelt, bei elaborierteren Instrumenten wird der jeweilige Wert eines Prädiktors bestimmt durch die Ausprägung seines empirischen Zusammenhangs mit dem Rückfallkriterium. Die Gewichte der einzelnen Variablen können beispielsweise über regressionsanalytische Verfahren in Form der daraus resultierenden Regressionsgewichte ermittelt werden.

Praktisches Vorgehen

Aktuarische Prognosemethoden bestehen meist aus einer begrenzten Anzahl an Prädiktoren, deren Vorhersagegenauigkeit zuvor in empirischen Untersuchungen ermittelt wurde, wobei die vorhersagestärksten Variablen anschließend zu Prognoseinstrumenten zusammengefasst wurden. Bei diesen Prädiktoren handelt es sich in der Regel um einfach zu erhebende demographische, kriminologische oder psychosoziale Variablen wie beispielsweise das Alter des Täters oder die Anzahl der Vorstrafen. Nachdem jede Variable für sich durch die Vergabe eines der jeweiligen Ausprägung entsprechenden Punktwerts bewertet wurde, werden die einzelnen Punktwerte zu einem Gesamtwert addiert, von dem aus auf eine nominale Risikokategorie (beispielsweise in Form der Zuordnung zu einer niedrigen, moderaten oder hohen Risikokategorie) und/oder auf empirisch ermittelte Rückfallwahrscheinlichkeiten (in Form prozentualer Schätzwerte) geschlossen werden kann.

Geschichte

Anfänge aktuarischer Prognostik

Die Anfänge der aktuarischen Prognosemethodik liegen in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts in den USA, als erste Zentren gelten die soziologisch-kriminologischen Forschungsabteilungen der Universität von Chicago sowie die Strafvollzugsbehörde in Illinois. Den rechtspolitischen Ausgangspunkt bildete eine strafvollzugspolitische Liberalisierung in Form einer Individualisierung des Freiheitsentzugs, die sich zu Beginn des vorangegangenen Jahrhunderts sowohl in Europa als auch in den USA vollzog. Eine individualisierte Anwendung von Recht und Strafe brachte jedoch die Notwendigkeit mit sich, kriminelles Verhalten vorhersagen zu können, da die Vollstreckung bzw. Beendigung freiheitsbezogener Maßnahmen nunmehr von der individuellen Rückfallgefahr des jeweiligen Delinquenten abhängig sein sollte. Aufgrund eklatanten Personalmangels konnten die erforderlichen kriminalprognostischen Einschätzungen jedoch nur anhand ökonomisch anwendbarer einfacher statistischer Algorithmen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Anwendung wahrscheinlichkeitstheoretischer und statistischer Analysemethoden zu diesem Zeitpunkt bereits seit annähernd ein hundert Jahren fester Bestandteil kriminologischer Forschung darstellten (so führte beispielsweise der Belgische Kriminologe Adolphe Quetelet bereits in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts gruppenstatistische Analysen über delinquentes und deviantes Verhalten durch).

Begründer

Hornell Hart, US-amerikanischer Kriminologe und einer der geistigen Väter der aktuarischen Prognose, postulierte schließlich im Jahre 1923, dass sich vollzugsgerichtliche Entscheidungsgremien dieselben statistischen Analysemethoden zunutze machen sollten wie auch Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen, so dass der in eben jenen Branchen verbreitete Begriff der aktuarischen Prognose offiziell Einzug in die Kriminologie hielt. Ernest W. Burgess, kanadischer Soziologe und renommierter Vertreter der Chicago School, blieb es schließlich vorbehalten anhand der in weiterer Folge nach ihm benannten Burgess-Methode einer der ersten aktuarischen Prognoselisten zu konstruieren, die auf zuvor empirisch ermittelten statistischen Zusammenhängen zwischen den einzelnen 22 Prädiktoren einerseits und Rückfälligkeit entlassener Straftäter andererseits basierte.

Verbreitung und internationale Akzeptanz

Nachdem in den ersten Jahrzehnten der aktuarische Prognoseansatz auf den US-amerikanischen Bundesstaat Illinois beschränkt blieb, kam es – unter anderem bedingt durch den in den 70er Jahren entwickelten und implementierten Salient Factor Score (SFS) – zu einer sukzessiven Verbreitung der aktuarischen Prognose. Der SFS bestand zunächst aus neun (1. Prior Convictions, 2. Prior incarcerations, 3. Age at first commitment, 4. Auto theft, 5. Prior parole revocation, 6. Drug history, 7. Education grade achieved, 8. Employment, und 9. Living arrangements on release), später aus sieben Items und wird heute in mehreren US-amerikanischen Bundesstaaten zur Unterstützung der Entscheidung über die (vorzeitige bzw. bedingte) Entlassung eines Straftäters herangezogen. In weiterer Folge wurden auch für andere(Sub-)Gruppen von Delinquenten sowie für spezifische Rückfallereignisse spezielle Prognoseinstrumente entwickelt. Vor allem seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden eine mittlerweile kaum mehr zu überblickende Anzahl an Untersuchungen über statistisch-aktuarische Instrumente durchgeführt und publiziert. Mittlerweile existieren aktuarische Prognoseinstrumente unter anderem für Sexualtäter (z.B. der Sex Offender Risk Appraisal GuideSORAG), für Gewalttäter (z.B. der Violence Risk Appraisal GuideVRAG) und für Jugendstraftäter (z.B. der Estimate of Risk of Adolescent Sexual Offence RecidivismERASOR). Für Sexualstraftäter ist der Static-99 das international am meisten verwendete (das Instrument wird unter anderem in Ländern in Nord- und Südamerika sowie in Asien und Europa regelmäßig im Strafvollzug angewandt) und am besten empirisch untersuchte aktuarische Prognoseinstrument, das aus den folgenden zehn Vorhersagevariablen besteht: 1. Age, 2. Ever Lived with an Intimate Partner for 2 Years, 3. Index Non-Sexual Violence, 4. Prior Non-Sexual Violence, 5. Prior Sex Offences, 6. Prior Sentencing Dates, 7. Non-Contact Sex Offences, 8. Any Unrelated Victims, 9. Any Stranger Victims und 10. Any Male Victims.

Vorteile aktuarischer Prognostik

Aktuarische vs. klinische Prognosen

Die Vorzüge aktuarischer Prognosemethoden werden vor allem in Abgrenzung zum klinisch-intuitiven Vorgehen bei der Erstellung von Diagnosen und Prognosen über menschliches Verhalten diskutiert. Bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts publizierte der US-amerikanische Psychologe Paul E. Meehl eine umfangreiche Untersuchung über die Treffsicherheit aktuarischer und klinisch-intuitiver Prognosen. Klinische Prognosen basieren vor allem auf der Berufserfahrung des Prognostikers und stellen in der Praxis bis heute eine verbreitete Herangehensweise bei der Erstellung von Vorhersagen kriminellen Verhaltens dar. Dabei zeigte sich, dass in vielen unterschiedlichen Bereich psychologischer Diagnostik und Prognose – so wurden unter anderem Einzelstudien aus dem Bereich der klinischen Psychologie, der Psychiatrie, der Kriminologie, der Eignungsdiagnostik und Personalauswahl – aktuarische Methoden in aller Regel validere, d.h. treffsichere Vorhersagen erlaubten als ein auf den Einzelfall bezogenes und überwiegend auf der Berufserfahrung des Anwenders basierendes klinisch-intuitives Vorgehen. Bereits in den 70er Jahren legten Studien darüber hinaus nahe, dass die Vorhersageleistung forensischer und kriminologischer Experten bezüglich der Rückfälligkeit von Straftätern in jeder Hinsicht unzureichend war und unterstützten damit die Verbreitung aktuarischer Instrumente. Auch aktuelle Meta-Analysen bestätigen diesen Trend und zeigen erneut, dass die Überlegenheit der aktuarischen Prognose im forensisch-kriminologischen Bereich besonders ausgeprägt ist. Der kanadische Psychologe Vernon L. Quinsey (2006) gelangte deshalb bei der Frage, welche von beiden Prognoseansätze in der Praxis anzuwenden seien, zum folgenden Urteil: "Actuarial methods are too good and clinical judgement is too poor to risk contaminating the former with the latter" (S. 197).

Erkenntnistheoretische und methodische Vorteile

Unabhängig von diesen Vergleichsstudien weisen aktuarische Prognosen weitere nennenswerte Vorzüge auf: So basieren aktuarische Prognoseverfahren auf einer streng wissenschaftlich fundierten Methodik, da die in den Instrumenten aufgenommenen Prädiktoren auf empirischen Erkenntnissen beruhen. Darüber hinaus sind aktuarische Instrumente in der Regel weitgehend manualisiert, das heißt die verwendeten Merkmale sind klar definiert und eindeutig operationalisiert. Dadurch wird das Vorgehen bei der Anwendung aktuarischer Prognosemethoden transparent, nachvollziehbar und jederzeit überprüfbar. Auch bietet dieses streng regelgeleitete Vorgehen den bestmöglichen Schutz vor menschlichen Urteilsfehlern. Daneben stellen aktuarische Instrumente in der Regel ökonomische Verfahren dar, da ihre Anwendung – im Vergleich zu anderen Prognosemethoden – meist nur wenig Zeit in Anspruch nimmt sowie leichter und schneller erlernbar ist.

Kritik

Grenzen und Gefahren

Die Nachteile aktuarischer Prognoseinstrumente können grob in drei Gruppen eingeteilt werden: Zum einen gibt es methodisch-erkenntnistheoretische Nachteile, die diesem Methodentypus sowohl aus theoretischer wie auch aus praktischer Sicht Grenzen setzen. Zum anderen werden vor allem aufgrund der sukzessiven Ausbreitung und der damit einhergehenden zunehmenden Übertragung auf andere prognoserelevante Bereiche verschiedene kriminalpolitische Implikationen diskutiert, die unter anderem ethische Aspekte der Prognosestellung berühren. Der dritte Punkt betrifft formal-juristische Begrenzungen, die sich naturgemäß zwischen verschiedenen Jurisdiktionen unterscheiden und im vorliegenden Beitrag lediglich im Hinblick auf die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland kurz genannt werden sollen.

Methodische Nachteile

Bei den methodischen Nachteilen ist zunächst die sogenannte Mittelfeldproblematik zu nennen: Mit diesem Begriff wird das Phänomen umschrieben, dass bei mehrmaliger Anwendung überproportional viele Probanden mit mittleren Gesamtwerten bewertet werden, was eine eindeutige Interpretation in Form einer Zuordnung zur Niedrig- bzw. Hoch-Risiko-Gruppe deutlich erschwert. Für die praktische Anwendung, bei der Veränderungen von kriminalprognostischen Einschätzungen oft auch dafür verwendet werden, um die Wirkung von Interventionsmaßnahmen zu evaluieren, sind aktuarische Prognosen nicht sonderlich geeignet, da sie in der Regel auf statische, d.h. unveränderbare Variablen zurückgreifen. Aus erkenntnistheoretischer Sicht wird darüber hinaus immer wieder darauf hingewiesen, dass auch aktuarische Prognosen – wenngleich besser wie alternative Prognoseansätze – weit davon entfernt sind, irrtumsfreie Vorhersagen zu liefern.

Kriminalpolitische Gefahren

Bezüglich der kriminalpolitischen Vorbehalte der aktuarischen Prognose führt Bernard E. Harcourt, US-amerikanischer Kriminologe und prominenter Skeptiker des aktuarischen Paradigmas, vor allem die Übertragung des prognostischen Vorgehens auf den Bereich der Aufdeckung von Straftaten durch Ermittlungsbehörden auf. Besonders prägnant zeigen sich die kriminalpolitischen und ethischen Gefahren beim sogenannten Racial Profiling, im Zuge dessen US-amerikanische Polizeibeamte Angehörige bestimmter ethnischer Gruppierungen aufgrund deren (angeblich) erhöhten Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich relevantes Verhalten zu zeigen, vorrangig kontrollieren. Gemäß Harcourt führt dieses Vorgehen zwangsläufig zu einer Verzerrung von Kriminalitätsraten, die den scheinbaren empirischen Zusammenhang umso mehr unterstützt und auf diese Weise als selbsterfüllende Prophezeiung wirkt, die Harcourt als Ratchet Effect bezeichnet.

Formal-juristische Anwendungsgrenzen

Aus juristischer Sicht wird vor allem kritisiert, dass es sich bei aktuarischen Prognosen strenggenommen um keine Individualprognosen handelt, sondern lediglich gruppenstatistische Zuordnungen durchgeführt werden. Damit werden aktuarische Prognosen allerdings den vom Gesetzgeber aufgestellten rechtlichen Anforderungen nicht gerecht, da diese eine auf den individuellen Straftäter bezogene prognostische Einschätzung voraussetzen.

Weblinks und Literatur

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  • Howard E. Barbaree u. a.: Evaluating the Predictive Accuracy of Six Risk Assessment Instruments for Adult Sex Offenders. In: Criminal Justice and Behavior. Bd. 28, Nr. 4, 2001, S. 490-521.
  • Axel Boetticher u. a.: Mindestanforderungen für Prognosegutachten. In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie. Bd. 1, Nr. 2, 2007, S. 90-100.
  • Klaus-Peter Dahle: Psychologische Kriminalprognose. Wege zu einer integrativen Methodik für die Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit bei Strafgefangenen. Centaurus, Herbolzheim 2005, ISBN 3-8255-0607-X.
  • Klaus-Peter Dahle: Methodische Grundlagen der Kriminalprognose. In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie. Bd. 1, Nr. 2, 2007, S. 101-110.
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  • Bernard E. Harcourt: Against Prediction. Profiling, Policing, and Punishment in an Actuarial Age. The University of Chicago Press, Chicago 2007, ISBN 0-226-31614-9.
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  • Paul E. Meehl: Clinical versus statistical prediction: A theoretical analysis and a review of the evidence. 2. Auflage. University of Minnesota Press, Minneapolis 1954, ISBN 1568218311.
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