Aktuarische Prognose: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Konstruktionsmethodik ===
=== Konstruktionsmethodik ===
Ausgangsbasis für die Entwicklung aktuarischer Prognoseinstrumente bilden empirische Untersuchungen über personen- und tatbezogene Merkmale bestimmter Tätergruppen, die einen statistisch signifikanten Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Rückfallkriterium (z.B. die erneute Begehung eines sexuell motivierten Gewaltdelikts) aufweisen. Eine zentrale methodische Grundannahme aktuarischer Prognoseverfahren besteht darin, dass diese in der Vergangenheit identifizierten statistischen Zusammenhänge allgemeingültige Gesetzesmäßigkeiten widerspiegeln und die zugrundeliegenden Merkmale somit auch geeignet sind, zukünftiges kriminelles Verhalten bei anderen Tätern vorherzusagen. Die zu prognostizierende Person wird folglich aufgrund der individuellen Merkmalskonfiguration der im Instrument enthaltenen Parameter einer Teilgruppe der Ausgangsstichprobe, anhand der die statistischen Zusammenhänge zwischen Prädiktoren und Rückfälligkeit ermittelt wurden, zugeordnet. Wie Dahle (2005) weiter ausführt, besteht "die eigentliche Prognose […] dann auf der (bekannten) durchschnittlichen Rückfallquote dieser Teilstichprobe aus der Normstichprobe" (S. 42). Diese zuvor empirisch ermittelte durchschnittliche Rückfallquote stellt somit den Referenzpunkt – die sogenannte Basiswahrscheinlichkeit – für die weitere prognostische Einschätzung dar.     
Ausgangsbasis für die Entwicklung aktuarischer Prognoseinstrumente bilden empirische Untersuchungen über personen- und tatbezogene Merkmale bestimmter Tätergruppen, die einen statistisch signifikanten Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Rückfallkriterium (z.B. die erneute Begehung eines sexuell motivierten Gewaltdelikts) aufweisen. Eine zentrale methodische Grundannahme aktuarischer Prognoseverfahren besteht darin, dass diese in der Vergangenheit identifizierten statistischen Zusammenhänge allgemeingültige Gesetzesmäßigkeiten widerspiegeln und die zugrundeliegenden Merkmale somit auch geeignet sind, zukünftiges kriminelles Verhalten bei anderen Tätern vorherzusagen. Die zu prognostizierende Person wird folglich aufgrund der individuellen Merkmalskonfiguration der im Instrument enthaltenen Parameter einer Teilgruppe der Ausgangsstichprobe zugeordnet. Wie Dahle (2005) weiter ausführt, besteht "die eigentliche Prognose […] dann auf der (bekannten) durchschnittlichen Rückfallquote dieser Teilstichprobe aus der Normstichprobe" (S. 42). Diese zuvor empirisch ermittelte durchschnittliche Rückfallquote stellt somit den Referenzpunkt – die sogenannte [[Basiswahrscheinlichkeit]] – für die weitere prognostische Einschätzung dar.     


Für die auf die oben dargestellte Weise identifizierten Merkmale gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Verknüpfungsregeln: Im einfacheren Fall wird anhand von Summenbildungen der vorliegenden Positiv- und Negativmerkmalen ein Gesamtwert ermittelt, bei elaborierteren Instrumenten wird der jeweilige Wert eines Prädiktors bestimmt durch die Ausprägung seines empirischen Zusammenhangs mit dem in Frage stehenden Rückfallkriterium. Die Gewichte können beispielsweise über regressionsanalytische Verfahren in Form der daraus resultierenden Regressionsgewichte der einzelnen Variablen ermittelt werden.
Für die auf die oben dargestellte Weise identifizierten Merkmale gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Verknüpfungsregeln: Im einfacheren Fall wird anhand von Summenbildungen der vorliegenden Positiv- und Negativmerkmalen ein Gesamtwert ermittelt, bei elaborierteren Instrumenten wird der jeweilige Wert eines Prädiktors bestimmt durch die Ausprägung seines empirischen Zusammenhangs mit dem in Frage stehenden Rückfallkriterium. Die Gewichte können beispielsweise über regressionsanalytische Verfahren in Form der daraus resultierenden Regressionsgewichte der einzelnen Variablen ermittelt werden.
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