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=== Formal-juristische Anwendungsgrenzen === | === Formal-juristische Anwendungsgrenzen === | ||
Aus juristischer Sicht wird vor allem kritisiert, dass es sich bei aktuarischen Prognose um keine Individualprognosen handelt, sondern lediglich gruppenstatistische Zuordnungen erlauben. Damit werden aktuarische Prognosen allerdings den vom Gesetzgeber aufgestellten rechtlichen Anforderungen strenggenommen nicht gerecht | Aus juristischer Sicht wird vor allem kritisiert, dass es sich bei aktuarischen Prognose um keine Individualprognosen handelt, sondern lediglich gruppenstatistische Zuordnungen erlauben. Damit werden aktuarische Prognosen allerdings den vom Gesetzgeber aufgestellten rechtlichen Anforderungen strenggenommen nicht gerecht. | ||
== Literatur == | |||
== Weblinks == |
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