Affäre zum Luftschlag von Kunduz (3./4.9.2009): Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 163: Zeile 163:
* Inwieweit wird die Truppe in Afghanistan ihrer Funktion als "Parlamentsarmee" gerecht?
* Inwieweit wird die Truppe in Afghanistan ihrer Funktion als "Parlamentsarmee" gerecht?


Neben den oben genannten Hauptpersonen muss sich allerdings auch die Bundeswehr als Institution möglicherweise unangenehmen Fragen stellen. Im Zuge der bisherigen Affäre ist an einigen Stellen bereits deutlich geworden, dass die Informationsstränge in der Armee teilweise äußerst wirr und unüberschaubar verlaufen. An manchen Stellen werden wichtige Dokumente nicht weitergleitet, hochrangige Militärs unterrichten ihre (politischen) Vorgesetzten nicht, und v. a. haben sich offensichtlich innerhalb der Streitkräfte Strukturen gebildet, von denen ein Großteil der Parlamentarier bislang keinerlei Kenntnis hatte, was angesichts des Parlamentsbeteiligungsgesetzes [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2008/19492439_parlamentsarmee/index.html] (wonach der Bundestag über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet zwingend zu unterrichten ist [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/parlamentsbeteiligung/index.html]) als illegitim bezeichnet werden muss. Das Ausmaß der Beteiligung des KSK [http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-01/afghanistan-kundus-ksk] an den Vorgängen in der besagten Nacht im Rahmen der ominösen Task Force 47 sowie die generelle Unklarheit des Parlaments bezüglich des Ausmaßes von Aktivitäten von KSK-Soldaten in Afghanistan ist in jedem Fall klärungsbedürftig. Es hat den Anschein, als hätten sich Teile der Armee verselbstständigt, so dass auch die Gründe für eine solche Loslösung von gesetzlichen Vorschriften zu erforschen sind.
Neben den oben genannten Hauptpersonen muss sich allerdings auch die Bundeswehr als Institution möglicherweise unangenehmen Fragen stellen. Im Zuge der bisherigen Affäre ist an einigen Stellen bereits deutlich geworden, dass die Informationsstränge in der Armee teilweise äußerst wirr und unüberschaubar verlaufen. An manchen Stellen werden wichtige Dokumente nicht weitergleitet, hochrangige Militärs unterrichten ihre (politischen) Vorgesetzten nicht, und v. a. haben sich offensichtlich innerhalb der Streitkräfte Strukturen gebildet, von denen ein Großteil der Parlamentarier bislang keinerlei Kenntnis hatte, was angesichts des Parlamentsbeteiligungsgesetzes [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2008/19492439_parlamentsarmee/index.html] (wonach der Bundestag über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet zwingend zu unterrichten ist [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/parlamentsbeteiligung/index.html]) als illegitim bezeichnet werden muss. Das Ausmaß der Beteiligung des KSK [http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-01/afghanistan-kundus-ksk] an den Vorgängen in der besagten Nacht im Rahmen der ominösen Task Force 47 sowie die generelle Unklarheit des Parlaments bezüglich des Ausmaßes von Aktivitäten von KSK-Soldaten in Afghanistan ist in jedem Fall klärungsbedürftig. Es hat den Anschein, als hätten sich Teile der Armee verselbständigt, so dass auch die Gründe für eine solche Loslösung von gesetzlichen Vorschriften zu erforschen sind.


== Erste Untersuchungsergebnisse ==
== Erste Untersuchungsergebnisse ==
272

Bearbeitungen