Abziehen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abziehen''' ist ein verharmlosender Begrif für eine Raubtat. Strafrechtlich liegt Raub oder räuberische Erpressung vor, d.h. das sich Aneignen von Eigentum fremder Personen unter Gewaltandrohung oder -ausübung.  
'''Abziehen''' ist ein verharmlosender Begriff für eine Raubtat. Strafrechtlich liegt Raub oder räuberische Erpressung vor, d.h. das sich Aneignen von Eigentum fremder Personen unter Gewaltandrohung oder -ausübung.  


„Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten ‚Jacken-Abziehens’, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen - im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.“<ref>[http://www.hss.de/fileadmin/migration/downloads/071207_VortragReusch_01.pdf Migration und Kriminalität]</ref>  
„Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten ‚Jacken-Abziehens’, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen - im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.“<ref>[http://www.hss.de/fileadmin/migration/downloads/071207_VortragReusch_01.pdf Migration und Kriminalität]</ref>  
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