Abziehen

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Abziehen ist ein verharmlosender Begriff für eine Raubtat. Strafrechtlich liegt Raub oder räuberische Erpressung vor, d.h. das sich Aneignen von Eigentum fremder Personen unter Gewaltandrohung oder -ausübung.

„Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten ‚Jacken-Abziehens’, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen - im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.“[1]

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Einzelnachweise