Abolitionismus

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Was bedeutet "Abolitionismus"?

Der Begriff A. bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. So zum Beispiel die Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei, zur Abschaffung der staatlich kontrollierten Prostitution, zur Abschaffung der Todesstrafe und die Bewegung zur Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechts insgesamt. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war der Begriff mit dem Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel (vor allem in Großbritannien), danach mit den Bestrebungen zur Abschaffung der Sklaverei (vor allem in den USA) verbunden. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verband man mit dem Begriff vor allem die (vornehmlich britische) Bewegung zur Aufhebung der diskriminierenden Gesetze gegen die Prostituierten, die in verdünnter Form auch in Deutschland von sich reden machte. Im 20. Jahrhundert wurde der Begriff im Zusammenhang mit der weltweiten Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe gebraucht. Heutzutage bezeichnet das Wort Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechtssystems sowie eine Neudefinition der bisher als Kriminalität bezeichneten Phänomene und auf einen völlig anderen, weniger Leid verursachenden Umgang mit diesen Situationen abzielt.

Das lateinische Verb abolere (aboleo, abolevi, abolitum) heißt soviel wie vernichten, zerstören, tilgen, beseitigen. Die abolitio (abolitionis, f.) ist die Tilgung oder Aufhebung, meist bezogen auf ein Gesetz (abolitio legis) oder eine Strafe (abolitio sententiae). Im römischen Kriminalrecht gab es die abolitio publica, die abolitio ex lege und die abolitio privata (Zurückziehungen der Anklage, bzw. Einstellung des Verfahrens). Auch das Mittelalter und die Neuzeit kannten noch das Abolitionsrecht, d.h. das Recht des Herrschers, jedes beliebige Strafverfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Zeitpunkt des Urteils einstellen zu lassen (nach dem Urteil: Amnestie; Gnadenrecht).


Kriminologische Relevanz:

Unabhängig von der möglicherweise großen theoretischen Bedeutung des A. im Zusammenhang mit der Kritik der Strafe und des Strafrechts lässt sich für die Kriminologie als soziales System, also als Versammlung von Leuten, die Kriminologie betreiben, sagen, dass der A. als Strömung nie sehr stark war und im Augenblick angesichts des generellen punitive turn kaum eine Rolle spielt. Eine abolitionistische Vereinigung ist die "ICOPA" - was schon für drei Namen stand: "International Conference on Prison Abolition", "International Conference on Penal Abolition" und "International Circle for Penal Abolition".


Geschichte des Abolitionismus und ...

der Sklaverei

der Prostitution

der Todesstrafe

der Gefängnisse

der Strafrecht

Kritik am Abolitionismus

Literatur

Adam Hochschild, Bury the Chains. The British Struggle to Abolish Slavery. New York: Houghton Mifflin 2005

Sebastian Scheerer, "Abolitionismus". In: R. Sieverts, H.J. Schneider, Hg., Handwörterbuch der Kriminologie. In völlig neu bearb. zweiter Auflage, Band 5, Berlin: de Gruyter: 1991: 289-301 (S. 289).

Links

Siehe: International Conference on Penal Abolition