Überwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Techniken der Überwachung ==
== Techniken der Überwachung ==


'''Überwachung des Mobilfunks'''
===Überwachung des Mobilfunks===


Der größte Teil der Kommunikation via Mobiltelefon wird über das GSM-Netz (Global System for Mobile Communications) abgewickelt (ca. 78% aller Mobilfunkkunden weltweit  nutzen GSM). In Deutschland gibt es vier Mobilfunk-Anbieter, die entsprechende GSM-Lizenzen erworben haben (T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2). Diese Anbieter betreiben zur Kontrolle und Überwachung ihres Netzes ''Operation and Maintenance Center'' (OMC), bzw. diesen übergeordnet ''Network Management Center'' (NMC). Die Überwachung dient der Wartung und störungsfreien Aufrechterhaltung des Kommunikationsverkehrs sowie der Datenerhebung für Gebührenerfassung und Netzplanung. Die entsprechenden Daten werden bis zu 180 Tage lang gespeichert. Die Polizei darf bei der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (Katalogstraftaten nach § 100a StPO) die von den OMCs erhobenen Daten auswerten (nach §§ 100g bis 100i StPO). Das gleiche gilt für die Geheimdienste zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet die angefragten Daten gegen Entgelt herauszugeben (§ 113 Abs. 1-2 Telekommunikationsgesetz). Nach der ''EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung'' [1],  die durch einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. April 2007 [2] nun in nationales Recht umgewandelt werden soll, müssen die Mobilfunkbetreiber folgende Daten sechs Monate lang speichern :
Der größte Teil der Kommunikation via Mobiltelefon wird über das GSM-Netz (Global System for Mobile Communications) abgewickelt (ca. 78% aller Mobilfunkkunden weltweit  nutzen GSM). In Deutschland gibt es vier Mobilfunk-Anbieter, die entsprechende GSM-Lizenzen erworben haben (T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2). Diese Anbieter betreiben zur Kontrolle und Überwachung ihres Netzes ''Operation and Maintenance Center'' (OMC), bzw. diesen übergeordnet ''Network Management Center'' (NMC). Die Überwachung dient der Wartung und störungsfreien Aufrechterhaltung des Kommunikationsverkehrs sowie der Datenerhebung für Gebührenerfassung und Netzplanung. Die entsprechenden Daten werden bis zu 180 Tage lang gespeichert. Die Polizei darf bei der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (Katalogstraftaten nach § 100a StPO) die von den OMCs erhobenen Daten auswerten (nach §§ 100g bis 100i StPO). Das gleiche gilt für die Geheimdienste zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet die angefragten Daten gegen Entgelt herauszugeben (§ 113 Abs. 1-2 Telekommunikationsgesetz). Nach der ''EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung'' [1],  die durch einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. April 2007 [2] nun in nationales Recht umgewandelt werden soll, müssen die Mobilfunkbetreiber folgende Daten sechs Monate lang speichern :
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'''Videoüberwachung/ CCTV'''
===Videoüberwachung/ CCTV===
siehe [[Videoüberwachung]]
siehe [[Videoüberwachung]]


'''Elektronische Fußfesseln'''
===Elektronische Fußfesseln===


'''Biometrische Pässe'''
===Biometrische Pässe===


'''RFID'''
===RFID===


'''Panoptismus'''
===Panoptismus===


== Orte der Überwachung ==
== Orte der Überwachung ==
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