Überwachen und Strafen (Zusammenfassung): Unterschied zwischen den Versionen

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*Der zweite Punkt zum Umcodieren der Existenz ist die Arbeit in Verbindung mit der Isolierung. Dabei ist die Arbeit weder Zugabe zur Haft, noch eine Korrektur, sie wird vom Gesetzgeber als Notwendigkeit vorgesehen. Ihr Nutzen besteht nicht in der Produktivität, sondern im Eingriff in die menschliche Mechanik, als Prinzip der Ordnung und Regelmäßigkeit. Die Zwangsarbeit soll aus dem Gefangenen jemanden machen, der eine Rolle mit Regelmäßigkeit spielt. Außerdem müssen sie von der Arbeit der anderen leben, wenn sie sich nicht durch eigene Arbeit erhalten. Dadurch entsteht kein Müßiggang und eine Entlohnung gibt es wegen der Bedingung zur Existenz. Doch dadurch entstanden auch Diskussionen, da die Häftlinge Lohn erhalten, bezahlte Arbeit eigentlich keine Strafe ist und der Verdienst die Geschicklichkeit fördert und nicht die Besserung. In den 1840er Jahren entstehen durch diese Diskussion Streiks gegen die Regierung, die die Gefängnisarbeit begünstigen um die „freien“ Löhne niedrig zu halten, gegen die Arbeitslosigkeit, die die Frauen in die Prostitution und dann ins Gefängnis treibt, wo sie dann mit der Arbeit denen Konkurrenz machen, die draußen noch arbeiten können und gegen die Tatsache, dass die Häftlinge die sichersten Arbeiten machen dürfen. Die Regierung reagierte mit der Meinung, dass die Gefängnisarbeit aufgrund ihres geringen Ertrages für die Wirtschaft kaum ins Gewicht falle.²
*Der zweite Punkt zum Umcodieren der Existenz ist die Arbeit in Verbindung mit der Isolierung. Dabei ist die Arbeit weder Zugabe zur Haft, noch eine Korrektur, sie wird vom Gesetzgeber als Notwendigkeit vorgesehen. Ihr Nutzen besteht nicht in der Produktivität, sondern im Eingriff in die menschliche Mechanik, als Prinzip der Ordnung und Regelmäßigkeit. Die Zwangsarbeit soll aus dem Gefangenen jemanden machen, der eine Rolle mit Regelmäßigkeit spielt. Außerdem müssen sie von der Arbeit der anderen leben, wenn sie sich nicht durch eigene Arbeit erhalten. Dadurch entsteht kein Müßiggang und eine Entlohnung gibt es wegen der Bedingung zur Existenz. Doch dadurch entstanden auch Diskussionen, da die Häftlinge Lohn erhalten, bezahlte Arbeit eigentlich keine Strafe ist und der Verdienst die Geschicklichkeit fördert und nicht die Besserung. In den 1840er Jahren entstehen durch diese Diskussion Streiks gegen die Regierung, die die Gefängnisarbeit begünstigen um die „freien“ Löhne niedrig zu halten, gegen die Arbeitslosigkeit, die die Frauen in die Prostitution und dann ins Gefängnis treibt, wo sie dann mit der Arbeit denen Konkurrenz machen, die draußen noch arbeiten können und gegen die Tatsache, dass die Häftlinge die sichersten Arbeiten machen dürfen. Die Regierung reagierte mit der Meinung, dass die Gefängnisarbeit aufgrund ihres geringen Ertrages für die Wirtschaft kaum ins Gewicht falle.²


*Der dritte Punkt im Zuge der Umcodierung ist die Möglichkeit zum Revidieren des Urteils, der Kürzung der Haftstrafe wegen guter Führung und schneller Besserung. Dabei ist diese Möglichkeit auch eine Bedingung für das gute Funktionieren des Gefängnisses im Hinblick auf die Besserungsaufgabe. Die Strafdauer droht den Besserungswert zu verlieren, wenn sie im Urteil unwiderruflich festgelegt wird. Dabei ist die Zeit nicht Tauschwert des Vergehens, sondern gilt als Zeit zur nützlichen Umformung des Individuums.³ Wenn vollständige Besserung erreicht ist, soll die Haft zu Ende sein. Wichtig ist, — Anmerkung — 2 „Was bezweckt die Arbeit im Gefängnis? Nicht Gewinn und auch nicht die Formierung einer nützlichen Fähigkeit, sondern die Bildung eines Machtverhältnisses, einer leeren ökonomischen Form, eines Schemas der individuellen Unterwerfung und ihrer Anpassung an einen Produktionsapparat.“ (S.312) 3 „Aus der Schwere eines Verbrechens lässt sich keineswegs auf die Besserungsfähigkeit des Verurteilten schließen. Vor allem läßt sich die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, der das Gesetzbuch den Unterschied zwischen Gefängnis und Zuchthaus oder Zwangsarbeit zugeordnet hat, nicht im Hinblick auf Besserung optionalisieren.“ (S.314) — dass Art, Inhalt und Strenge der Strafe nicht durch die Natur des Vergehens bestimmt sind, da Besserungshäftlinge lasterhafter sind und sich Kriminelle bspw. besser Verhalten. Das Gefängnis wird dazu in drei Abteilungen geteilt, der Probeabteilung für die Allgemeinheit der Häftlinge, der Strafabteilung und der Belohnungs-Abteilung, für die auf dem Wege der Besserung. Des Weiteren gibt es vier Perioden im Verlauf der Strafe: Die Ernüchterungsperiode (Verhinderung von Arbeit und jeder inneren und äußeren Beziehung), Arbeitsperiode (Isolierung mit Arbeit, die nach erzwungenem Müßiggang als Wohltat empfunden wird), Phase der Moralisierungsmaßnahmen („Aussprachen“ mit den Direktoren und den offiziellen Besuchern) und Periode der gemeinschaftlichen Arbeit. Die Strafe ist im Prinzip Sache der Justiz, aber die Eigenschaften des Vollzugs und die Strenge gehören zu autonomem Mechanismus, der die Wirkungen der Bestrafung innerhalb des sie produzierenden Apparates kontrolliert. Dabei soll die Möglichkeit Belohnung zu erlangen, im Geist der Häftlinge die Begriffe Gut und Böse wecken. Ein weiterer Faktor spielt die Autonomie des Personals, das die individualisierende Strafhaft verwaltet, da sie den Ablauf der Strafe korrigieren und nicht die Gerichtsinstanzen, da diese Aufseher, Gefängnisdirektor, Gefängnis-geistliche oder Lehrer zur Wahrnehmung der Besserungsfunktion besser geeignet sind. So erhalten die mehr Gewalt über Abstufung der Strafe, etc., die die Bestrafung auch organisiert und kontrolliert und sie gehört nicht mehr der Willkür der Richter. Diese von Charles Lucas erstellten Prinzipien fasst Foucault in der, wie er es nennt, Unabhängigkeitserklärung des Gefängnisses zusammen, die folgendes geltend macht4: das Strafurteil ist eine willkürliche Einheit, die zerlegt werden muss, die Verfasser der Strafgesetze haben mit Recht bereits die Ebene der Gesetzgebung (welche die Taten klassifiziert und ihnen Strafen zuordnet) und die Ebene des Gerichts (das Urteile fällt) unterschieden, dem Strafvollzugsurteil muss seine Autonomie gegeben werden, Kontrolle der Schätzungen des Richters durch das Straf- und Besserungsgefängnis. Es galt Transformationen an den Individuen vorzunehmen, wofür es drei große Modelle gab: ein politisch-moralisches Modell der Isolierung und der Hierarchie (Zelle), ein ökonomisches Modell der zur Zwangsarbeit eingesetzten Kraft (Werkstatt) und ein technisch-medizinisches — Anmerkung — 4 „Nennen wir es die Unabhängigkeitserklärung des Gefängnisses, das darin das Recht beansprucht, ein Gewalt zu sein, die nicht nur ihre Verwaltungsautonomie hat, sondern auch einen Teil der Strafsouveränität.“ (S.317) — Modell der Heilung und der Normalisierung (Spital). Darüber hinaus gab es die Disziplinarzugabe „Besserungsstrafe“ oder „Strafvollzug“, die der Spielraum zwischen der rechtlichen Freiheitsberaubung und der über sie hinaus gehenden Gefängnishaft war. Eine ganz problemlose Zustimmung fand dieser Strafzuschlag allerdings nicht, da das Prinzip galt, dass die Strafe nichts weiter sein dürfe, als Freiheitsberaubung. Seit jener Zeit hat der Strafvollzug ein solches Eigengewicht gewonnen, das sich alle um ihn reißen. Das Gefängnis ist Ort des Vollzugs der Strafe und Ort der Beobachtung der bestraften Individuen. Es geht um Überwachung und um die Erkennung jedes Häftlings, seines Verhaltens, seiner tiefen Anlagen und seiner fortschreitenden Besserung. Der Häftling muss dafür unter ständigem Blick gehalten werden, alle Aufzeichnungen, die man von ihm macht, müssen registriert und verbucht werden. Es entstand dafür das so genannte Panopticon von Jeremy Bentham, welches zugleich Überwachung und Beobachtung, Sicherheit und Wissen, Individualisierung und Totalisierung, Isolierung und Transparenz ermöglichte. 1830 bis 1840 wurde es zum architektonischen Programm der meisten Gefängnisprojekte. Das Panopticon ist eine Gefängnismaschine mit einer Sichtzelle, in der sich der Häftling gefangen findet und mit einem Zentralpunkt, von dem aus ein ständiger Blick sowohl die Häftlinge wie das Personal kontrollieren kann.5 Wegen der dadurch kreisförmig angelegten Gefängnisse ist es möglich, von einem einzigen Zentrum aus alle Häftlinge in ihren Zellen, sowie die Wächter in den Überwachungsgalerien zu sehen. Gleichzeitig entstand mit dem Panopticon auch ein lückenloses Dokumentationssystem mit Buchführung, wobei ständig Wissen über den Häftling erhoben wurde, das zur Besserung beitrug. Mit dieser Buchführung wird jeder Gefangene zu einer Kapitalanlage, die Besserungszinsen bringen soll, wie Foucault es beschreibt. So wird das in das Strafsystem und die Errichtung der Gefängnisse investierte Kapital gewinnbringend. 6 Nun geht Foucault näher auf die Person des Delinquenten ein. Der Delinquent ist die — Anmerkung — 5 „Als Ort des Vollzugs der Strafe ist das Gefängnis zugleich Ort der Beobachtung der bestraften Individuen. Und dies in zweierlei Sinne. Gewiß geht es um die Überwachung. Es geht aber auch um die Erkennung jedes Häftlings, seines Verhaltens, seiner tiefen Anlagen, seiner fortschreitenden Besserung. Das Gefängnis ist der Ort, an dem sich ein klinisches Wissen über die Sträflinge formiert.“ (S.319) 6 „In jedem Fall handelt es sich darum, aus dem Gefängnis den Konstitutionsort eines Wissens zu machen, das als regulatives Prinzip für die Durchführung des Besserungsvollzugs dienen muß.“ (S.322) andere Person, die der Straf- und Besserungsapparat dem Verurteilten unterschiebt, es ist weniger seine Tat, als vielmehr sein Leben für seine Charakterisierung entscheidend. Der Besserungsapparat beschäftigt sich mit dem Delinquenten, nicht mit dem Rechtsbruch oder dem Rechtsbrecher. Die Existenz muss völlig neu inszeniert werden, deswegen bezieht sich die Besserung auf das Leben, während die gesetzliche Strafe nur auf die begangene Tat abzielt. Dabei müssen seine Anlagen, die Folgen seiner gesellschaftlichen Stellung und die schlimmen Vorfälle in seiner Erziehung erkennen und feststellen. Dem Rechtsbrecher wird Verantwortung für ein Vergehen zugeschrieben, der Delinquent zeichnet sich dahinter ab und dessen Charakter will man nun bearbeiten. Wichtig dafür ist die Biografie des Kriminellen, da sie ihn vor dem Verbrechen und unabhängig davon schafft. Je mehr die Biografie des Kriminellen in der Gerichtspraxis die Analyse der Umstände der Tat ergänzt, desto mehr verwischen sich die Grenzen zwischen dem Diskurs des Richters und des Psychiaters. Wo sich beide vermischen, bildet sich der Begriff des „gefährlichen Individuums“. Dadurch ist es möglich, über die gesamte Biografie des Delinquenten ein Kausalitätsnetz zu ziehen und ein Besserungs-Strafurteil zu fällen. Es gibt aber noch weitere Unterschiede zwischen dem Delinquenten und dem Rechtsbrecher. Der Delinquent ist nicht nur Urheber einer Tat, sondern durch Instinkte, Tendenzen, seinen Charakter und Triebe an sein Verbrechen geknüpft. Er weicht vielmehr von der Norm ab, als vom Gesetz.7 Foucault unterscheidet folglich drei Typen von Verurteilten: erstens diejenigen mit höheren intellektuellen Fähigkeiten, als der Durchschnitt, die aber durch Anlagen, Tendenzen, etc. pervers geworden sind. Zweitens lasterhafte, beschränkte Verurteilte, mit Gleichgültigkeit gegenüber Ehre und Gut, die durch mangelnden Widerstand gegen schlechte Anreize ins Verbrechen hineingezogen wurden und drittens arbeitsunfähige oder unzurechnungsfähige Verurteilte, die nicht arbeitsfähig sind, weil sie Arbeitskonkurrenz mit intelligenten Arbeitern nicht bestehen können, da das überlegte Anstrengung und Willenskraft 7 „Die Besserungsstrafe und der Delinquente sind zusammen und sich gegenseitig verlängernd als ein technologisches Ensemble zutage getreten – ein technologisches Ensemble, das den Gegenstand, auf den es seine Instrumente ansetzt, formiert und definiert. […] Die Delinquenz ist die Rache des Gefängnisses an der Justiz. Die Rache ist so unheimlich, daß sie dem Richter die Rede verschlägt. […] Der Gedanke einer Straf-Gesellschaft und einer allgemeinen Zeichentechnik der Bestrafung, der von der „Ideologie“ Beccarias und Benthams inspiriert war, verlangte nicht unbedingt den universellen Einsatz des Gefängnisses.“ (S.328) fordert. Foucault beschreibt es so, dass es die Strafjustiz mit dem Verbrecher zu tun hat und der Vollzugsapparat mit dem Delinquenten. Der gemarterte Körper ist verschwunden, stattdessen ist der Körper des Häftlings in den Mittelpunkt getreten, zusammen mit der Identität des Delinquenten. Das Gefängnis produziert den Delinquenten und bietet so „ein einheitliches und von Wissenschaften autorisiertes Gegenstandsfeld und damit einen allgemeinen Horizont von Wahrheit […]“ (S.329).
*Der dritte Punkt im Zuge der Umcodierung ist die Möglichkeit zum Revidieren des Urteils, der Kürzung der Haftstrafe wegen guter Führung und schneller Besserung. Dabei ist diese Möglichkeit auch eine Bedingung für das gute Funktionieren des Gefängnisses im Hinblick auf die Besserungsaufgabe. Die Strafdauer droht den Besserungswert zu verlieren, wenn sie im Urteil unwiderruflich festgelegt wird. Dabei ist die Zeit nicht Tauschwert des Vergehens, sondern gilt als Zeit zur nützlichen Umformung des Individuums.³ Wenn vollständige Besserung erreicht ist, soll die Haft zu Ende sein.
 
Anmerkung — 2 „Was bezweckt die Arbeit im Gefängnis? Nicht Gewinn und auch nicht die Formierung einer nützlichen Fähigkeit, sondern die Bildung eines Machtverhältnisses, einer leeren ökonomischen Form, eines Schemas der individuellen Unterwerfung und ihrer Anpassung an einen Produktionsapparat.“ (S.312)
 
3 „Aus der Schwere eines Verbrechens lässt sich keineswegs auf die Besserungsfähigkeit des Verurteilten schließen. Vor allem läßt sich die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, der das Gesetzbuch den Unterschied zwischen Gefängnis und Zuchthaus oder Zwangsarbeit zugeordnet hat, nicht im Hinblick auf Besserung optionalisieren.“ (S.314) — dass Art, Inhalt und Strenge der Strafe nicht durch die Natur des Vergehens bestimmt sind, da Besserungshäftlinge lasterhafter sind und sich Kriminelle bspw. besser Verhalten. Das Gefängnis wird dazu in drei Abteilungen geteilt, der Probeabteilung für die Allgemeinheit der Häftlinge, der Strafabteilung und der Belohnungs-Abteilung, für die auf dem Wege der Besserung. Des Weiteren gibt es vier Perioden im Verlauf der Strafe: Die Ernüchterungsperiode (Verhinderung von Arbeit und jeder inneren und äußeren Beziehung), Arbeitsperiode (Isolierung mit Arbeit, die nach erzwungenem Müßiggang als Wohltat empfunden wird), Phase der Moralisierungsmaßnahmen („Aussprachen“ mit den Direktoren und den offiziellen Besuchern) und Periode der gemeinschaftlichen Arbeit. Die Strafe ist im Prinzip Sache der Justiz, aber die Eigenschaften des Vollzugs und die Strenge gehören zu autonomem Mechanismus, der die Wirkungen der Bestrafung innerhalb des sie produzierenden Apparates kontrolliert. Dabei soll die Möglichkeit Belohnung zu erlangen, im Geist der Häftlinge die Begriffe Gut und Böse wecken. Ein weiterer Faktor spielt die Autonomie des Personals, das die individualisierende Strafhaft verwaltet, da sie den Ablauf der Strafe korrigieren und nicht die Gerichtsinstanzen, da diese Aufseher, Gefängnisdirektor, Gefängnis-geistliche oder Lehrer zur Wahrnehmung der Besserungsfunktion besser geeignet sind. So erhalten die mehr Gewalt über Abstufung der Strafe, etc., die die Bestrafung auch organisiert und kontrolliert und sie gehört nicht mehr der Willkür der Richter. Diese von Charles Lucas erstellten Prinzipien fasst Foucault in der, wie er es nennt, Unabhängigkeitserklärung des Gefängnisses zusammen, die folgendes geltend macht
 
 
4: das Strafurteil ist eine willkürliche Einheit, die zerlegt werden muss, die Verfasser der Strafgesetze haben mit Recht bereits die Ebene der Gesetzgebung (welche die Taten klassifiziert und ihnen Strafen zuordnet) und die Ebene des Gerichts (das Urteile fällt) unterschieden, dem Strafvollzugsurteil muss seine Autonomie gegeben werden, Kontrolle der Schätzungen des Richters durch das Straf- und Besserungsgefängnis. Es galt Transformationen an den Individuen vorzunehmen, wofür es drei große Modelle gab: ein politisch-moralisches Modell der Isolierung und der Hierarchie (Zelle), ein ökonomisches Modell der zur Zwangsarbeit eingesetzten Kraft (Werkstatt) und ein technisch-medizinisches —  
 
Anmerkung — 4 „Nennen wir es die Unabhängigkeitserklärung des Gefängnisses, das darin das Recht beansprucht, ein Gewalt zu sein, die nicht nur ihre Verwaltungsautonomie hat, sondern auch einen Teil der Strafsouveränität.“ (S.317) —
 
Modell der Heilung und der Normalisierung (Spital). Darüber hinaus gab es die Disziplinarzugabe „Besserungsstrafe“ oder „Strafvollzug“, die der Spielraum zwischen der rechtlichen Freiheitsberaubung und der über sie hinaus gehenden Gefängnishaft war. Eine ganz problemlose Zustimmung fand dieser Strafzuschlag allerdings nicht, da das Prinzip galt, dass die Strafe nichts weiter sein dürfe, als Freiheitsberaubung. Seit jener Zeit hat der Strafvollzug ein solches Eigengewicht gewonnen, das sich alle um ihn reißen. Das Gefängnis ist Ort des Vollzugs der Strafe und Ort der Beobachtung der bestraften Individuen. Es geht um Überwachung und um die Erkennung jedes Häftlings, seines Verhaltens, seiner tiefen Anlagen und seiner fortschreitenden Besserung. Der Häftling muss dafür unter ständigem Blick gehalten werden, alle Aufzeichnungen, die man von ihm macht, müssen registriert und verbucht werden. Es entstand dafür das so genannte Panopticon von Jeremy Bentham, welches zugleich Überwachung und Beobachtung, Sicherheit und Wissen, Individualisierung und Totalisierung, Isolierung und Transparenz ermöglichte.
 
 
1830 bis 1840 wurde es zum architektonischen Programm der meisten Gefängnisprojekte. Das Panopticon ist eine Gefängnismaschine mit einer Sichtzelle, in der sich der Häftling gefangen findet und mit einem Zentralpunkt, von dem aus ein ständiger Blick sowohl die Häftlinge wie das Personal kontrollieren kann.5 Wegen der dadurch kreisförmig angelegten Gefängnisse ist es möglich, von einem einzigen Zentrum aus alle Häftlinge in ihren Zellen, sowie die Wächter in den Überwachungsgalerien zu sehen. Gleichzeitig entstand mit dem Panopticon auch ein lückenloses Dokumentationssystem mit Buchführung, wobei ständig Wissen über den Häftling erhoben wurde, das zur Besserung beitrug. Mit dieser Buchführung wird jeder Gefangene zu einer Kapitalanlage, die Besserungszinsen bringen soll, wie Foucault es beschreibt. So wird das in das Strafsystem und die Errichtung der Gefängnisse investierte Kapital gewinnbringend.
 
6 Nun geht Foucault näher auf die Person des Delinquenten ein. Der Delinquent ist die
 
— Anmerkung — 5 „Als Ort des Vollzugs der Strafe ist das Gefängnis zugleich Ort der Beobachtung der bestraften Individuen. Und dies in zweierlei Sinne. Gewiß geht es um die Überwachung. Es geht aber auch um die Erkennung jedes Häftlings, seines Verhaltens, seiner tiefen Anlagen, seiner fortschreitenden Besserung. Das Gefängnis ist der Ort, an dem sich ein klinisches Wissen über die Sträflinge formiert.“ (S.319)
 
6 „In jedem Fall handelt es sich darum, aus dem Gefängnis den Konstitutionsort eines Wissens zu machen, das als regulatives Prinzip für die Durchführung des Besserungsvollzugs dienen muß.“ (S.322)
 
 
andere Person, die der Straf- und Besserungsapparat dem Verurteilten unterschiebt, es ist weniger seine Tat, als vielmehr sein Leben für seine Charakterisierung entscheidend. Der Besserungsapparat beschäftigt sich mit dem Delinquenten, nicht mit dem Rechtsbruch oder dem Rechtsbrecher. Die Existenz muss völlig neu inszeniert werden, deswegen bezieht sich die Besserung auf das Leben, während die gesetzliche Strafe nur auf die begangene Tat abzielt. Dabei müssen seine Anlagen, die Folgen seiner gesellschaftlichen Stellung und die schlimmen Vorfälle in seiner Erziehung erkennen und feststellen.
 
Dem Rechtsbrecher wird Verantwortung für ein Vergehen zugeschrieben, der Delinquent zeichnet sich dahinter ab und dessen Charakter will man nun bearbeiten. Wichtig dafür ist die Biografie des Kriminellen, da sie ihn vor dem Verbrechen und unabhängig davon schafft. Je mehr die Biografie des Kriminellen in der Gerichtspraxis die Analyse der Umstände der Tat ergänzt, desto mehr verwischen sich die Grenzen zwischen dem Diskurs des Richters und des Psychiaters. Wo sich beide vermischen, bildet sich der Begriff des „gefährlichen Individuums“. Dadurch ist es möglich, über die gesamte Biografie des Delinquenten ein Kausalitätsnetz zu ziehen und ein Besserungs-Strafurteil zu fällen. Es gibt aber noch weitere Unterschiede zwischen dem Delinquenten und dem Rechtsbrecher. Der Delinquent ist nicht nur Urheber einer Tat, sondern durch Instinkte, Tendenzen, seinen Charakter und Triebe an sein Verbrechen geknüpft. Er weicht vielmehr von der Norm ab, als vom Gesetz.
 
 
7 Foucault unterscheidet folglich drei Typen von Verurteilten: erstens diejenigen mit höheren intellektuellen Fähigkeiten, als der Durchschnitt, die aber durch Anlagen, Tendenzen, etc. pervers geworden sind. Zweitens lasterhafte, beschränkte Verurteilte, mit Gleichgültigkeit gegenüber Ehre und Gut, die durch mangelnden Widerstand gegen schlechte Anreize ins Verbrechen hineingezogen wurden und drittens arbeitsunfähige oder unzurechnungsfähige Verurteilte, die nicht arbeitsfähig sind, weil sie Arbeitskonkurrenz mit intelligenten Arbeitern nicht bestehen können, da das überlegte Anstrengung und Willenskraft
 
7 „Die Besserungsstrafe und der Delinquente sind zusammen und sich gegenseitig verlängernd als ein technologisches Ensemble zutage getreten – ein technologisches Ensemble, das den Gegenstand, auf den es seine Instrumente ansetzt, formiert und definiert. […] Die Delinquenz ist die Rache des Gefängnisses an der Justiz. Die Rache ist so unheimlich, daß sie dem Richter die Rede verschlägt. […] Der Gedanke einer Straf-Gesellschaft und einer allgemeinen Zeichentechnik der Bestrafung, der von der „Ideologie“ Beccarias und Benthams inspiriert war, verlangte nicht unbedingt den universellen Einsatz des Gefängnisses.“ (S.328)
 
 
fordert. Foucault beschreibt es so, dass es die Strafjustiz mit dem Verbrecher zu tun hat und der Vollzugsapparat mit dem Delinquenten. Der gemarterte Körper ist verschwunden, stattdessen ist der Körper des Häftlings in den Mittelpunkt getreten, zusammen mit der Identität des Delinquenten. Das Gefängnis produziert den Delinquenten und bietet so „ein einheitliches und von Wissenschaften autorisiertes Gegenstandsfeld und damit einen allgemeinen Horizont von Wahrheit […]“ (S.329).


===Gesetzwidrigkeiten und Delinquenz===
===Gesetzwidrigkeiten und Delinquenz===
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