Überwachen und Strafen (Zusammenfassung): Unterschied zwischen den Versionen

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Das zweite Kapitel „Bestrafung“ beinhaltet ebenfalls zwei Teile.
Das zweite Kapitel „Bestrafung“ beinhaltet ebenfalls zwei Teile.


===Die verallgemeinerte Bestrafung==
===Die verallgemeinerte Bestrafung===
Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit der Entstehung der Polizei, der Reform der Justiz und deren Reformkritiken, sowie der Humanisierung des Strafsystems. Das Ende des 18. Jahrhunderts markiert auch das Ende der Martern. Eine Humanisierung des Strafapparates beginnt, da die Justiz statt zu rächen endlich bestrafen soll und das nur möglich, wenn der Angeklagte als Mensch respektiert wird. Kennzeichnend für diese Zeit ist auch, dass die Zahl der Gewalttaten abnimmt, während die Kriminalität an sch zunimmt. Dies hängt zusammen mit der Anhäufung der Eigentumsdelikte. Es entsteht eine Polizei und eine neue Justiz, die allerdings von Reformern dahingehend kritisiert wird, dass sie keine Gewaltenteilung enthält, die Ämter weiterhin käuflich sind und de königlichen Privilegien noch zu stark sind. Ziel der Reformer ist eine Ökonomie der Strafgewalt und sie war letztendlich auch eine Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Die Humanisierung entsteht aus der Sicht, dass Strafe nützlich werden muss. Das heißt sie muss im Verhältnis zu möglicher Nachahmung und Wiederholung stehen. Diese Strafökonomie muss einen Zweck der Vorbeugung erfüllen. Die Effizienz der Strafe im Bezug auf mögliche Nachahmung beruht auf einigen regeln. So müssen die Nachteile einer Strafe die Vorteile des Verbrechens übertreffen, dabei macht die Erwartung eines Nachteils durch die Strafe ihre Wirksamkeit aus. Das impliziert auch, dass die Strafe am meisten Auswirkungen bei denen hinterlassen sollte, die die Tat (noch) nicht begangen haben. Dazu müssen die Gesetze völlig klar formuliert und veröffentlicht sein. Außerdem müssen die Gesetze alle Möglichkeiten umfassen und es muss gewährleistet sein, dass der Angeklagte bis zur endgültigen Überführung als unschuldig gilt. Um alle diese Regeln durchzusetzen entstehen Gewaltenteilung und ordentliche Gesetzbücher, die Verfahren werden öffentlich und man individualisiert die Strafen, sodass sie zum Charakter des Täters passen. Nicht die Tat selber, sondern die Täter werden klassifiziert. Diese moderne Form der Bestrafung folgt der Meinung, dass man sich als Bürger disqualifiziert, wenn man gegen Gesetze verstößt und von daher zu Recht zum Objekt wissenschaftlicher Untersuchung wird.
Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit der Entstehung der Polizei, der Reform der Justiz und deren Reformkritiken, sowie der Humanisierung des Strafsystems. Das Ende des 18. Jahrhunderts markiert auch das Ende der Martern. Eine Humanisierung des Strafapparates beginnt, da die Justiz statt zu rächen endlich bestrafen soll und das nur möglich, wenn der Angeklagte als Mensch respektiert wird. Kennzeichnend für diese Zeit ist auch, dass die Zahl der Gewalttaten abnimmt, während die Kriminalität an sch zunimmt. Dies hängt zusammen mit der Anhäufung der Eigentumsdelikte. Es entsteht eine Polizei und eine neue Justiz, die allerdings von Reformern dahingehend kritisiert wird, dass sie keine Gewaltenteilung enthält, die Ämter weiterhin käuflich sind und de königlichen Privilegien noch zu stark sind. Ziel der Reformer ist eine Ökonomie der Strafgewalt und sie war letztendlich auch eine Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Die Humanisierung entsteht aus der Sicht, dass Strafe nützlich werden muss. Das heißt sie muss im Verhältnis zu möglicher Nachahmung und Wiederholung stehen. Diese Strafökonomie muss einen Zweck der Vorbeugung erfüllen. Die Effizienz der Strafe im Bezug auf mögliche Nachahmung beruht auf einigen regeln. So müssen die Nachteile einer Strafe die Vorteile des Verbrechens übertreffen, dabei macht die Erwartung eines Nachteils durch die Strafe ihre Wirksamkeit aus. Das impliziert auch, dass die Strafe am meisten Auswirkungen bei denen hinterlassen sollte, die die Tat (noch) nicht begangen haben. Dazu müssen die Gesetze völlig klar formuliert und veröffentlicht sein. Außerdem müssen die Gesetze alle Möglichkeiten umfassen und es muss gewährleistet sein, dass der Angeklagte bis zur endgültigen Überführung als unschuldig gilt. Um alle diese Regeln durchzusetzen entstehen Gewaltenteilung und ordentliche Gesetzbücher, die Verfahren werden öffentlich und man individualisiert die Strafen, sodass sie zum Charakter des Täters passen. Nicht die Tat selber, sondern die Täter werden klassifiziert. Diese moderne Form der Bestrafung folgt der Meinung, dass man sich als Bürger disqualifiziert, wenn man gegen Gesetze verstößt und von daher zu Recht zum Objekt wissenschaftlicher Untersuchung wird.


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