Übersicht Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzlich ist der Begriff nicht definiert. Der § 74c GVG enthält jedoch, neben den Betrugsdelikten eine Auflistung an Straftaten der Wirtschaftsgesetze. Zu diesen zählen unter anderem das Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Sortenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Markenschutzgesetz und das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb.
Gesetzlich ist der Begriff nicht definiert. Der § 74c GVG enthält jedoch, neben den Betrugsdelikten eine Auflistung an Straftaten der Wirtschaftsgesetze. Zu diesen zählen unter anderem das Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Sortenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Markenschutzgesetz und das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Definition des Begriffs der Wirtschaftskriminalität, sondern eine Definition der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte bei den in dem § 74c GVG genannten Straftaten.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Definition des Begriffs der Wirtschaftskriminalität, sondern eine Definition der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte bei den in dem § 74c GVG genannten Straftaten.


'''Statistik/Schaden'''
'''Statistik/Schaden'''
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Schaden
Schaden
Die Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2007 weist einen Gesamtschaden durch Wirtschaftskriminalität von insgesamt 324.973.363 Euro (Gesamtschaden durch Straftaten 2007: 694.921.004) aus. Den größten Anteil am Gesamtschaden machen dabei mit 174.686.539 Euro die Insolvenzstraftaten aus.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2007 weist einen Gesamtschaden durch Wirtschaftskriminalität von insgesamt 324.973.363 Euro (Gesamtschaden durch Straftaten 2007: 694.921.004) aus. Den größten Anteil am Gesamtschaden machen dabei mit 174.686.539 Euro die Insolvenzstraftaten aus.


'''Täter'''
'''Täter'''
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55% der Täter sind selbstständig, 34% in Vorständen von Personen und Kapitalgesellschaften.
55% der Täter sind selbstständig, 34% in Vorständen von Personen und Kapitalgesellschaften.
35% der Täter sind bereits vorbestraft.
35% der Täter sind bereits vorbestraft.


'''Erscheinungsformen'''
'''Erscheinungsformen'''
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''Insolvenzdelikte''
''Insolvenzdelikte''
Hierzu zählen alle Delikte, die im Rahmen einer Insolvenz eines Unternehmens begangen werden, wie z.B. das Fälschen von Rechnungsunterlagen.
Hierzu zählen alle Delikte, die im Rahmen einer Insolvenz eines Unternehmens begangen werden, wie z.B. das Fälschen von Rechnungsunterlagen.


'''Lösungsansätze/kriminologische Theorien'''
'''Lösungsansätze/kriminologische Theorien'''
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