Derecho de las Drogas - USAC de Guatemala 2019

Version vom 12. Januar 2018, 14:56 Uhr von Sebastian (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „1 Drogenrecht: nationale Gesetze und internationale Abkommen von 1961, 1971 und 1988. Die Sicherung der Versorgung mittels globaler Planwirtschaft. Funktionswe…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

1 Drogenrecht: nationale Gesetze und internationale Abkommen von 1961, 1971 und 1988. Die Sicherung der Versorgung mittels globaler Planwirtschaft. Funktionsweise des Globalen Prohibitions-Regimes. Vergleich amerikanische Alkoholprohibition und globale Drogenprohibition. Einheitsrecht vs. Rechtspluralismus. Merkmale des sog. Drogenrechts: großflächiges Rechtsgut, Vorverlagerung der Strafbarkeit, abstraktes Gefährdungsdelikt.

2 Rechtsphilosophische Grundlagen: Moralität und Legalität; Kollision mit Grundrechten (Schutz vor sich selbst), staatlicher Souveränität (Strafzwang),

3 Geschichte der Drogengesetzgebung

4 Erfolge der Drogenbekämpfung: Sicherstellungen, Verhaftungen, Zerschlagung von Kartellen

5 Kosten

6 Nebenfolgen: Gefängnisse, Banden, Korruption, Souveränitätsverlust, Rechtsstaats-Zerfall (Index)

7 Die Situation nach 100 Jahren: Schwarzmarkt, Qualität und Preise

8 Tendenzen des Drogenrechts heute: zwischen Eskalation, De-Eskalation und Desertion. Felipe Calderón in Mexiko. Legale und extralegale Eskalation in Asien. Todesstrafe. Ausnahmezustand. Thailand, Philippinen.

9 Die europäische Zone des Pragmatismus: Holland und Portugal.

10 Die Kündigung des repressiven Konsenses: Uruguay und Kalifornien. Entkriminalisierung (Europarat). Regulierung. Ökonomie. rechtliche Probleme.