Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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#Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen von den Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht (bzw. die entsprechenden Nutzer müssen gesperrt) werden
#Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen von den Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht (bzw. die entsprechenden Nutzer müssen gesperrt) werden
#Schwierige Fälle eröffnen in der Regel eine 7-Tages-Frist
#Schwierige Fälle eröffnen in der Regel eine 7-Tages-Frist
#In besonders schwierigen Fällen kann die 7-Tages-Frist überschritten werden. Dann nämlich, wenn
#In besonders schwierigen Fällen kann die 7-Tages-Frist überschritten werden. Insbesondere, wenn  
:neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden sollen und/oder  
:::neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden sollen und/oder  
:eine Prüfung im Rahmen der sogenannten regulierten Selbstregulierung erfolgen soll.
:::eine Prüfung im Rahmen der sogenannten regulierten Selbstregulierung erfolgen soll.
In den schwierigen Fällen sollen neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe und der Kontext einer Äußerung in die Überprüfung einbezogen werden („Wenn die Bewertung vom Kontext abhängt, soll der Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten").
In den schwierigen Fällen sollen neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe und der Kontext einer Äußerung in die Überprüfung einbezogen werden („Wenn die Bewertung vom Kontext abhängt, soll der Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten").


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