Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das deutsche  '''Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken''' ('''Netzwerkdurchsetzungsgesetz'''/NetzDG) wird auch als '''Facebook-Gesetz''' bezeichnet. Es richtet sich gegen Hetze und ''fake news'' in sozialen Netzwerken. Es ist identisch mit Artikel 1 Teil des ebenso benannten Mantelgesetzes, das in Art. 2 auch eine Änderung des Telemediengesetzes enthält, die nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Es verpflichtet seit dem 1.1.2018 soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube zur Sperrung oder Löschung innerhalb kurzer Fristen. Unterlassungen können mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden. Schon in den ersten 8 Tagen des Januar 2018 kam es zu drei kontroversen Fällen der Löschung. Das bestätigte die Befürchtung, dass es durch die Verlagerung der Löschungsentscheidungen auf die Betreiber der Netzwerke zu einer exzessiven Löschung - dem sog. Overblocking - kommen würde. Zahlreiche Organisationen drängen auf eine substantielle Änderung oder Abschaffung des Gesetzes.  
Das deutsche  '''Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken''' ('''Netzwerkdurchsetzungsgesetz'''/NetzDG), dass auch als Netzwerkgesetz, als Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren in sozialen Netzwerken des Internets oder einfach als '''Facebook-Gesetz''' bezeichnet wird, findet sich als Artikel 1 in dem Mantelgesetz desselben amtlichen Namens, das dessen Art. 2 auch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) enthält, die nicht nur soziale Netzwerke betrifft. Seit dem 1.1.2018 verpflichtet es Facebook, Twitter, YouTube und andere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen in Deutschland registrierten Nutzern, rechtswidrige Beiträge innerhalb kurzer Fristen zu löschen oder Nutzer zu sperren. Nichtbefolgung kann mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden. Schon am 8.1.2018 lagen laut dem Deutschen Jorunalisten-Verband (DJV) so viele "verheerende Erfahrungen" mit exzessiven Löschungen - dem schon während des Gesetzgebungsverfahren befürchteten ''Overblocking'' - vor, dass der Verband den Bundestag aufforderte, das Gesetz zurückzuziehen. Unter anderem war der Twitter-Account der Satirezeitschrift "Titanic" blockiert worden, nachdem dort ein Eintrag veröffentlicht worden war, in dem das Wort 'Barbarenhorden' vorkam. Dabei hatte es sich um eine Reaktion auf den Tweet einer Politikerin gehandelt, der zur Sperrung auch schon von deren Account geführt hatte. Demgegenüber hatte die Bundesregierung immer wieder den hohen Wert der Meinungsfreiheit und die Absicht des Gesetzes betont, mittels seiner Lösch- Sperrungsvorschriften eine "freie, offene und demokratische Kommunikationskultur" fördern zu wollen.  
 
== Inhalt ==
== Inhalt ==
'''Geltungsbereich''': Das Gesetz gilt für Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube mit mindestens zwei Millionen in Deutschland registrierten Nutzern. Es gilt nicht für E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Start-up-Unternehmen sollen durch das Gesetz nach Möglichkeit nicht in ihrer Entwicklung behindert werden.
'''Geltungsbereich''': Das Gesetz gilt für Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube mit mindestens zwei Millionen in Deutschland registrierten Nutzern. Es gilt nicht für E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Start-up-Unternehmen sollen durch das Gesetz nach Möglichkeit nicht in ihrer Entwicklung behindert werden.
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