Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://netzpolitik.org/2017/eu-kommission-haelt-dokumente-zum-facebook-gesetz-zurueck/  10.11.2017 netzpolitik]: Die EU-Kommission verweigert die Herausgabe von Dokumenten, welche das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bewerten. Die WirtschaftsWoche hatte diese angefragt – schließlich ist die EU-Kommission seit 2001 zur Herausgabe von internen Dokumenten verpflichtet, wenn diese nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. - Dieses Mal gab es jedoch eine andere Begründung für die Weigerung, die verlangten Dokumente nicht freizugeben. In der WirtschaftsWoche heißt es dazu:
::Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, Brüssel Deutschland aber nicht brüskieren will. Eine offizielle Anfrage der WirtschaftsWoche auf Herausgabe der Dokumente verweigerte die Kommission. Die Begründung: „Die Veröffentlichung der Dokumente würde das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Mitgliedsstaat und der Kommission beeinträchtigen“.
Im Gesetzgebungsprozess war einer der Kritikpunkte, dass das Gesetz nicht mit Europarecht konform sei.
7.1.2018: Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer, und mehrere Grünen-Politiker haben sich nach der Sperrung des Twitter-Accounts des Satiremagazins „Titanic“ in der vergangenen Woche für die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ausgesprochen.- „Die vergangenen Tage haben eindringlich gezeigt, dass private Anbieter nicht in der Lage sind, in allen Fällen mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Netz die richtige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine rechtswidrige, eine satirische oder aber eine geschmacklose, in einer Demokratie aber zu ertragende Meinungsäußerung vorliegt“, sagte Beer der WELT AM SONNTAG. - Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, warnt ebenfalls vor den Folgen des NetzDG. Er sagte: „Die Sperrung des Twitter-Accounts der ,Titanic‘ zeigt natürlich deutlich die Gefahr des '''Overblockings''' durch viel zu kurze Löschfristen und '''unbestimmte''' Rechtsbegriffe, die wir im Gesetzgebungsverfahren deutlich kritisiert haben. Denn offensichtlich wurden hier Kontextinformationen, wie, dass es sich bei dem Account-Betreiber um ein Satiremagazin handelt, gerade nicht mit in die Entscheidung mit einbezogen. Diese ‚Kollataralschäden‘ entstehen mit Ansage, denn die große Koalition hat dieses Gesetz sehenden Auges so grob gestrickt, und so ist der von uns und vielen Experten angemahnte Reformbedarf überfällig.“ -„Wir brauchen die sachgerechte Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchsetzung des Rechts auch im Netz, nicht die Privatisierung dieser Entscheidungen bei internationalen Plattbetreibern wie mit dem NetzDG.“ Schwer erträglich sei es, wie Justizminister Heiko Maas mit dem NetzDG rassistischen Populisten eine Plattform für Provokation bietet. Das Gesetz sei „vermurkst und gehört durch ein ordentliches ersetzt, wie es Freie Demokraten schon vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht haben“, so Beer. -- Ähnlich beurteilt Simone Peter das NetzDG. Die Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen sagte dieser Zeitung: „Die Sperrung des Twitter-Accounts der ,Titanic‘ offenbart die Schwächen des mit viel zu heißer Nadel gestrickten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-amerikanisches Unternehmen wie Twitter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland beeinflusst. Denn offensichtlich ignorierte Twitter, dass es sich bei der ,Titanic‘ um ein Satiremagazin handelt.“Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz, das die große Koalition im vergangenen Jahr verabschiedet hatte, verlangt von Portalen wie Twitter, Facebook und Youtube, „offensichtlich strafbare“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Twitter hatte am Dienstag den Account von „Titanic“ geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den '''Begriff''' „Barbarenhorden“ '''verwendet''' und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert.
7.1.2018: Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer, und mehrere Grünen-Politiker haben sich nach der Sperrung des Twitter-Accounts des Satiremagazins „Titanic“ in der vergangenen Woche für die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ausgesprochen.- „Die vergangenen Tage haben eindringlich gezeigt, dass private Anbieter nicht in der Lage sind, in allen Fällen mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Netz die richtige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine rechtswidrige, eine satirische oder aber eine geschmacklose, in einer Demokratie aber zu ertragende Meinungsäußerung vorliegt“, sagte Beer der WELT AM SONNTAG. - Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, warnt ebenfalls vor den Folgen des NetzDG. Er sagte: „Die Sperrung des Twitter-Accounts der ,Titanic‘ zeigt natürlich deutlich die Gefahr des '''Overblockings''' durch viel zu kurze Löschfristen und '''unbestimmte''' Rechtsbegriffe, die wir im Gesetzgebungsverfahren deutlich kritisiert haben. Denn offensichtlich wurden hier Kontextinformationen, wie, dass es sich bei dem Account-Betreiber um ein Satiremagazin handelt, gerade nicht mit in die Entscheidung mit einbezogen. Diese ‚Kollataralschäden‘ entstehen mit Ansage, denn die große Koalition hat dieses Gesetz sehenden Auges so grob gestrickt, und so ist der von uns und vielen Experten angemahnte Reformbedarf überfällig.“ -„Wir brauchen die sachgerechte Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchsetzung des Rechts auch im Netz, nicht die Privatisierung dieser Entscheidungen bei internationalen Plattbetreibern wie mit dem NetzDG.“ Schwer erträglich sei es, wie Justizminister Heiko Maas mit dem NetzDG rassistischen Populisten eine Plattform für Provokation bietet. Das Gesetz sei „vermurkst und gehört durch ein ordentliches ersetzt, wie es Freie Demokraten schon vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht haben“, so Beer. -- Ähnlich beurteilt Simone Peter das NetzDG. Die Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen sagte dieser Zeitung: „Die Sperrung des Twitter-Accounts der ,Titanic‘ offenbart die Schwächen des mit viel zu heißer Nadel gestrickten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-amerikanisches Unternehmen wie Twitter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland beeinflusst. Denn offensichtlich ignorierte Twitter, dass es sich bei der ,Titanic‘ um ein Satiremagazin handelt.“Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz, das die große Koalition im vergangenen Jahr verabschiedet hatte, verlangt von Portalen wie Twitter, Facebook und Youtube, „offensichtlich strafbare“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Twitter hatte am Dienstag den Account von „Titanic“ geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den '''Begriff''' „Barbarenhorden“ '''verwendet''' und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert.


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