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Ein solches Experiment könnte darin bestehen, dass die Geltung des § 43 StGB für fünf Jahre ausgesetzt und durch Begleitforschung untersucht wird, welche Folgen dieses Moratorium hat. Empirisch zu klärende Fragen wären insbesondere: | Ein solches Experiment könnte darin bestehen, dass die Geltung des § 43 StGB für fünf Jahre ausgesetzt und durch Begleitforschung untersucht wird, welche Folgen dieses Moratorium hat. Empirisch zu klärende Fragen wären insbesondere: | ||
*Wieviele Geldstrafen erweisen sich als „uneinbringlich“? | *Wieviele Geldstrafen erweisen sich als „uneinbringlich“? | ||
*Welche Möglichkeiten der Beitreibung sind benutzt worden bevor die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde?" | *Welche Möglichkeiten der Beitreibung sind benutzt worden bevor die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde? | ||
*Wieviele Geldstrafen können (auch ohne die Drohung der EFS) durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ersetzt werden? | |||
*Wie sieht das Sozialprofil der Personen aus, die ihre Geldstrafe nach Durchlaufen dieses Prozesses „endgültig“ nicht bezahlen?" | |||
== Weblinks und Literatur == | == Weblinks und Literatur == |
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