Ersatzfreiheitsstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein solches Experiment könnte darin bestehen, dass die Geltung des § 43 StGB für fünf Jahre ausgesetzt und durch Begleitforschung untersucht wird, welche Folgen dieses Moratorium hat. Empirisch zu klärende Fragen wären insbesondere:
Ein solches Experiment könnte darin bestehen, dass die Geltung des § 43 StGB für fünf Jahre ausgesetzt und durch Begleitforschung untersucht wird, welche Folgen dieses Moratorium hat. Empirisch zu klärende Fragen wären insbesondere:
*Wieviele Geldstrafen erweisen sich als „uneinbringlich“?  
*Wieviele Geldstrafen erweisen sich als „uneinbringlich“?  
*Welche Möglichkeiten der Beitreibung sind benutzt worden bevor die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde?"
*Welche Möglichkeiten der Beitreibung sind benutzt worden bevor die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde?
*Wieviele Geldstrafen können (auch ohne die Drohung der EFS) durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ersetzt werden?
*Wie sieht das Sozialprofil der Personen aus, die ihre Geldstrafe nach Durchlaufen dieses Prozesses „endgültig“ nicht bezahlen?"


== Weblinks und Literatur ==
== Weblinks und Literatur ==
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