Entkriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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#Zunächst ist in Angriff zu nehmen, was schon lange diskutiert, aber bislang liegen gelassen wurde. Dazu hat Arthur Kreuzer (2017) in seinem in der ZEIT veröffentlichten Aufruf unter dem Titel "Reformiert endlich das Strafrecht" alles Nötige gesagt - und alles, was er da fordert, ist überfällig: erstens die Reform der Tötungsdelikte, wo zumindest das verfassungswidrig zwingende Lebenslang zu lockern wäre, zweitens die Entkriminalisierung von Massenbagatelldelikten, inbesondere die Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit; damit im Zusammenhang steht drittens die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen nach dem Vorbild von Dänemark, Frankreich und Schweden - zumindest wäre in einem ersten Schritt Modellprojekt, wie es jüngst von Johannes Feest wieder vorgeschlagen wurde, durchzuführen. Viertens sind kleinste Verbesserungen im Drogenrecht dringend notwendig - wie die Legalisierung des drug checking, damit Konsumenten wissen, was sie konsumieren, aber auch der Aufbau und die Ausweitung von Substitutions- und/oder Erhaltungsprogrammen innerhalb und außerhalb der Haft. - Doch all das genügt natürlich nicht, auch wenn man hinzunimmt, was Kreuzer begleitend fordert, wie die Einsetzung einer Expertenkommission zur Überarbeitung des Strafrechts, die Wiederbelebung des sog. Periodischen Sicherheitsberichts und die Einführung von Landes-Opfer- und Landes-Pflege-Beauftragten mit Zeugnisverweigerungsrecht.
#Zunächst ist in Angriff zu nehmen, was schon lange diskutiert, aber bislang liegen gelassen wurde. Dazu hat Arthur Kreuzer (2017) in seinem in der ZEIT veröffentlichten Aufruf unter dem Titel "Reformiert endlich das Strafrecht" alles Nötige gesagt - und alles, was er da fordert, ist überfällig: erstens die Reform der Tötungsdelikte, wo zumindest das verfassungswidrig zwingende Lebenslang zu lockern wäre, zweitens die Entkriminalisierung von Massenbagatelldelikten, inbesondere die Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit; damit im Zusammenhang steht drittens die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen nach dem Vorbild von Dänemark, Frankreich und Schweden - zumindest wäre in einem ersten Schritt Modellprojekt, wie es jüngst von Johannes Feest wieder vorgeschlagen wurde, durchzuführen. Viertens sind kleinste Verbesserungen im Drogenrecht dringend notwendig - wie die Legalisierung des drug checking, damit Konsumenten wissen, was sie konsumieren, aber auch der Aufbau und die Ausweitung von Substitutions- und/oder Erhaltungsprogrammen innerhalb und außerhalb der Haft. - Doch all das genügt natürlich nicht, auch wenn man hinzunimmt, was Kreuzer begleitend fordert, wie die Einsetzung einer Expertenkommission zur Überarbeitung des Strafrechts, die Wiederbelebung des sog. Periodischen Sicherheitsberichts und die Einführung von Landes-Opfer- und Landes-Pflege-Beauftragten mit Zeugnisverweigerungsrecht.
#Sodann sind die jüngeren legislativen Verstöße gegen das Ultima-Ratio-Prinzip, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Bestimmtheitsgebot schleunigst rückgängig zu machen. Auch dazu hat sich Arthur Kreuzer (2017) geäußert.


==Weblinks und Literatur==
==Weblinks und Literatur==
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