Ersatzfreiheitsstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Im deutschen Recht wird eine in Freiheitsstrafe umgewandelte Geldstrafe als '''Ersatzfreiheitsstrafe''' (EFS) bezeichnet. Wer aber besitzt die Macht, eine Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln - und unter welchen Umständen und mit welchen Folgen geschieht das? Was machen andere Staaten in Europa und in der Welt? Ist diese Umwandlung alternativlos oder gibt es weniger einschneidende Optionen? Was läst sich aus den Verfassungen verschiedener Staaten herauslesen und was sagen die RechtspolitikerInnen der Parteien und der außerparlamentarischen Initiativen?  
Im deutschen Recht wird eine in Freiheitsstrafe umgewandelte Geldstrafe als '''Ersatzfreiheitsstrafe''' (EFS) bezeichnet.
 
Wie viele Menschen pro Jahr bundesweit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, ist nicht bekannt. 2002 waren es im Jahresverlauf 65.000. Seither hat eine Umstellung der Strafvollzugsstatistik im Jahre 2003 dazu geführt, dass diese Zahlen nicht mehr erhoben werden. "Damit ist ein kriminalpolitisch wichtiges Problem ins Dunkelfeld verschoben", schrieb das Bundesinnenministerium 2006.
 
Erhoben wird nur die Zahl der bundesweit Inhaftierten an einem Stichtag, da machen Ersatzfreiheitsstrafler aktuell 8,4 Prozent der 63.000 Häftlinge aus. Diese Zahl ist so niedrig ist, weil sie nur erfasst, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt im Gefängnis sitzt, nicht alle in einem Jahr Aufgenommenen und Entlassenen. Der Kriminologe Heinz Cornel schätzt, dass 30 bis 40 Prozent aller Aufnahmen und Entlassungen in einem Jahr in deutschen Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafler betreffen. 
 
Wer aber besitzt die Macht, eine Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln - und unter welchen Umständen und mit welchen Folgen geschieht das? Was machen andere Staaten in Europa und in der Welt? Was läst sich aus den Verfassungen verschiedener Staaten herauslesen und was sagen Parteien und außerparlamentarische Initiativen?  


==Die EFS im deutschen Recht==
==Die EFS im deutschen Recht==
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