Entkriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entkriminalisierung ist das Gegenteil von Kriminalisierung. Der Begriff bezeichnet den Vorgang, mittels dessen ein bestimmtes Verhalten nicht mehr der Kategorie der Kriminalität zugeordnet und von Strafdrohungen und Bestrafungen befreit wird. Als actus contrarius zur Kriminalisierung erfordert die Entkriminalisierung grundsätzlich das Tätigwerden des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung de jure). Andererseits kann ein ähnlicher Effekt auch ohne Zutun des Gesetzgebers eintreten, dann nämlich, wenn ein Verhalten zwar nach dem law-in-the-books weiterhin strafbedroht ist, faktisch aber zunehmend als normal gilt und nicht mehr verfolgt oder sanktioniert wird (= Entkriminalisierung de facto). Gelegentlich sind solche faktischen Entkriminalisierungen auch Vorboten späterer (nachhinkender) Entkriminalisierung durch den Gesetzgeber.   
Entkriminalisierung bezeichnet den Vorgang, mittels dessen ein bestimmtes Verhalten nicht mehr der Kategorie der Kriminalität zugeordnet und von Strafdrohungen und Bestrafungen befreit wird. Als ''actus contrarius'' zur Kriminalisierung erfordert die Entkriminalisierung grundsätzlich das Tätigwerden des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung de jure). Andererseits kann ein ähnlicher Effekt auch ohne Zutun des Gesetzgebers eintreten, dann nämlich, wenn ein Verhalten zwar nach dem law-in-the-books weiterhin strafbedroht ist, faktisch aber zunehmend als normal gilt und nicht mehr verfolgt oder sanktioniert wird (= Entkriminalisierung de facto). Gelegentlich sind solche faktischen Entkriminalisierungen auch Vorboten späterer (nachhinkender) Entkriminalisierung durch den Gesetzgeber.   


In Kriminalisierungs- und Entkriminalisierungsdiskursen und -praktien spiegeln sich gesellschaftliche Veränderungen einschließlich der Veränderung von Machtverhältnissen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen. Als überaus geeignetes Feld für Symbolpolitik ist das Strafrecht dann auch ein bevorzugtes Schlachtfeld für die Austragung sogenannter culture wars, bei denen es um status politics (Joseph R. Gusfield), bzw. Politik als Ritual (Murray Edelman) geht - man kann auch sagen: bei denen es darum geht, welche Wertvorstellungen in einem Gemeinwesen als allgemein verbindlich proklamiert und gegenüber anderen Wertvorstellungen auch mithilfe der staatlichen Repressionsapparate verteidigt bzw. durchgesetzt werden sollen (Beispiel: Abtreibung, Sterbehilfe).  
In Kriminalisierungs- und Entkriminalisierungsdiskursen und -praktien spiegeln sich gesellschaftliche Veränderungen einschließlich der Veränderung von Machtverhältnissen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen. Als überaus geeignetes Feld für Symbolpolitik ist das Strafrecht dann auch ein bevorzugtes Schlachtfeld für die Austragung sogenannter culture wars, bei denen es um status politics (Joseph R. Gusfield), bzw. Politik als Ritual (Murray Edelman) geht - man kann auch sagen: bei denen es darum geht, welche Wertvorstellungen in einem Gemeinwesen als allgemein verbindlich proklamiert und gegenüber anderen Wertvorstellungen auch mithilfe der staatlichen Repressionsapparate verteidigt bzw. durchgesetzt werden sollen (Beispiel: Abtreibung, Sterbehilfe).  
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