Entkriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme von Kriminalisierung. In der Regel erfolgt Entkriminalisierung durch einen Akt des Gesetzgebers. Ebenso wie die Kriminalisierung eines Verhaltens bedarf auch die Entkriminalisierung als actus contrarius eines Gesetzes (= Entkriminalisierung de jure).
Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme von Kriminalisierung. In der Regel erfolgt Entkriminalisierung als actus contrarius zur Kriminalisierung ebenso wie diese durch einen Akt des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung de jure).


Entkriminalisierung kann aber auch ein gradueller Prozess abnehmender Anwendung eines Strafgesetzes in der gesellschaftlichen Wirklichkeit sein (= Entkriminalisierung de facto). De-Facto-Entkriminalisierungen durch Nichtanzeige von Straftaten, staatsanwaltliche und polizeiliche Inaktivität u.a. sind oft auch Zeichen sozialen Wandels und Vorboten von De-Jure-Entkriminalisierungen.
Entkriminalisierung kann aber auch ein gradueller Prozess abnehmender Anwendung eines Strafgesetzes in der gesellschaftlichen Wirklichkeit sein (= Entkriminalisierung de facto). De-Facto-Entkriminalisierungen durch Nichtanzeige von Straftaten, staatsanwaltliche und polizeiliche Inaktivität u.a. sind oft auch Zeichen sozialen Wandels und Vorboten von De-Jure-Entkriminalisierungen.
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