Entkriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme von Kriminalisierung, d.h. die Aufhebung der Strafbarkeit eines zuvor zum "crimen" erklärten, d.h. dem Bereich der Kriminalität zugeordneten, Verhaltens. In Rechtsstaaten erfolgt Entkriminalisierung als actus contrarius der Kriminalisierung (ebenfalls) durch einen Akt des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung de jure). Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein kriminalisierendes Strafgesetz bestehen bleibt, aber nicht mehr angewandt wird, obwohl es das verbotene Verhalten weiterhin gibt (= De-Facto-Entkriminalisierung).
Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme von Kriminalisierung, d.h. die Aufhebung der Strafbarkeit eines zuvor zum "crimen" erklärten, d.h. dem Bereich der Kriminalität zugeordneten, Verhaltens. In Rechtsstaaten erfolgt Entkriminalisierung als actus contrarius der Kriminalisierung (ebenfalls) durch einen Akt des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung de jure). Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein kriminalisierendes Strafgesetz bestehen bleibt, aber nicht mehr angewandt wird, obwohl es das verbotene Verhalten weiterhin gibt (= De-Facto-Entkriminalisierung). Solche De-Facto-Entkriminalisierungen beruhen nicht selten auf Prozessen sozialen Wandels, der sich früher oder später auch (nachhinkend) in der Rechtsordnung in der Form einer De-Jure-Entkriminalisierung niederschlägt.  


Die Forderung nach Entkriminalisierung drückt das Bestreben nach Reduktion des Strafrechts aus. Man denke an die - weltweit in unterschiedlichem Maße erfolgreichen - Bestrebungen zur Entkriminalisierung der Homosexualität, der Abtreibung, des Suizidversuchs, der Sterbehilfe, des Verkehrs mit und des Konsums von Cannabis und anderen Drogen, aber auch des Schwarzfahrens oder anderer gewaltloser Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine restlose Abschaffung aller Straftatbestände gehört zum Programm des Abolitionismus in seiner kriminalpolitisch radikalen Variante (penal abolitionism).
Die Forderung nach Entkriminalisierung drückt das Bestreben nach Reduktion des Strafrechts aus. Man denke an die - weltweit in unterschiedlichem Maße erfolgreichen - Bestrebungen zur Entkriminalisierung der Homosexualität, der Abtreibung, des Suizidversuchs, der Sterbehilfe, des Verkehrs mit und des Konsums von Cannabis und anderen Drogen, aber auch des Schwarzfahrens oder anderer gewaltloser Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine restlose Abschaffung aller Straftatbestände gehört zum Programm des Abolitionismus in seiner kriminalpolitisch radikalen Variante (penal abolitionism).
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