Volksverhetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Fälle ===
=== Fälle ===
FAZ 10.11.2015: Wegen Volksverhetzung bestraft
'''Bauhelfer-Fall'''


"Ein 34 Jahre alter Bauhelfer ist wegen V. auf FB vom AG München zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Das Urteil, das jetzt veröffenticht wurde, ist im Juli ergangen und noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte vom 2.-8. 8. 2014 im Rahmen einer Diskussion auf einer offenen FB-Gruppe über seinen Laptop antisemitische Äußerungen veröffentlicht. Er habe gewusst,dass diese Beiträge von anderen FB-Nutzern gelesen worden seien, urteilte das Gericht. Zu den Äußerungen gehören Angaben wie "nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust."
(FAZ 10.11.2015: Wegen Volksverhetzung bestraft): "Ein 34 Jahre alter Bauhelfer ist wegen V. auf FB vom AG München zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Das Urteil, das jetzt veröffenticht wurde, ist im Juli ergangen und noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte vom 2.-8. 8. 2014 im Rahmen einer Diskussion auf einer offenen FB-Gruppe über seinen Laptop antisemitische Äußerungen veröffentlicht. Er habe gewusst,dass diese Beiträge von anderen FB-Nutzern gelesen worden seien, urteilte das Gericht. Zu den Äußerungen gehören Angaben wie "nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust." Der Angeklagte ziehe .. den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas während des NS in Zweifel .. das könne zur Folge haben, dass "der öffentliche Friede" gestört werde. Der Angeklagge sagt, er habe nur auf die Provokationen von anderen FB-Nutzern reagieren wollen, die zuvor die 'schuldhafte' Tötung von Palästinensern durch Israelis geleugnet hätten. Er selbst zweifle nicht daran, dass es den Holocaust gab. - Das Gericht glaubte dem Angeklagten. In der Verhandlung wurden Screenshots vorgelegt, auf denen 'Troll-Beiträge' anderer Nutzer zu lesen waren, also Kommentare, die in er ster Linie provozieren sollten. Zudem hatte der Angeklagte am Ende seiner Beiträge 'Emoticons' in Form eines au´genzwinkernden Smileys gsetzt. Das könne auch als Beleg dafür geseehen werden, dass er seine Kommentare nichtwirklich ernst , sondern provozierend gemeint habt. Die Richterin berücksichtigte, dass der Angeklagte geständig und einsichtig gewesen und zu den Äußerungen provoziert worden sei. Wegen des 'geringen Verbreitungsgrades' (nur 34 Leser seiner Texte wurden dokumentiert) sei zudem das Potential für die "Störung des öffentlichen Friedens" gering gewesen."


Der Angeklagte ziehe .. den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas während des NS in Zweifel .. das könne zur Folge haben, dass "der öffentliche Friede" gestört werde. Der Angeklagge sagt, er habe nur auf die Provokationen von anderen FB-Nutzern reagieren wollen, die zuvor die 'schuldhafte' Tötung von Palästinensern durch Israelis geleugnet hätten. Er selbst zweifle nicht daran, dass es den Holocaust gab.  
'''Konkret-Ermittlung'''
 
[http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittelt-gegen-das-magazin-konkret-15355141.html StA HH ermittelt gegen das Magazin 'Konkret']: "Sie schickte dem Magazin „Konkret“ einen Brief, in dem sie um Geburtsname und Anschrift einiger Redakteure bat, da man gerade ein Verfahren wegen möglicher Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 Strafgesetzbuch führe, und zwar wegen der Titelaufschrift „Kauft nicht bei Deutschen!“ Diese Titelaufschrift wiederum steht da nicht einfach aus Jux und Dollerei, sondern bezieht sich auf einen im Heft abgedruckten Text, den Leo Fischer, seines Zeichens ehemaliger „Titanic“-Chef, in der Novemberausgabe der „Konkret“ verfasste. Fischer parodiert darin die „BDS-Kampagne“, die für „Boycott, Divestment and Sanctions“ steht und dazu aufrufen soll, keine israelischen Produkte zu kaufen. Fischer ruft nun die SBD-Kampagne aus, die für „Stehenlassen – bemäkeln – dauernd runterputzen“ stehen soll und sich gegen Deutschland richtet, denn auch dieses Land ist nicht nur menschenfreundlich. Speziell angeprangert werden soll eine Politik, die Menschen diskriminiert, die „einfach nur Adorno lesen und Musik hören wollen“. Stattdessen werden diese mit dem „deprimierenden Anblick ihrer Landsleute“ bestraft. Fischer fordert außerdem „eine stufenweise Abschaltung Peter Sloterdijks, bis sein Reaktorkern abgekühlt ist“. Da kann man sich als Peter Sloterdijk schon einmal verhetzt fühlen, als Restvolk dann aber eher erleichtert. Weiterhin „sollte eine Lehre aus der deutschen Geschichte sein, so etwas wie deutsche Geschichte nie wieder zuzulassen“, ein wunderschönes Beispiel eines Paradoxon, das man in journalistischen Texten eher selten, in satirischen aber durchaus häufig antrifft."
Das Gericht glaubte dem Angeklagten. In der Verhandlung wurden Screenshots vorgelegt, auf denen 'Troll-Beiträge' anderer Nutzer zu lesen waren, also Kommentare, die in er ster Linie provozieren sollten. Zudem hatte der Angeklagte am Ende seiner Beiträge 'Emoticons' in Form eines au´genzwinkernden Smileys gsetzt. Das könne auch als Beleg dafür geseehen werden, dass er seine Kommentare nichtwirklich ernst , sondern provozierend gemeint habt. Die Richterin berücksichtigte, dass der Angeklagte geständig und einsichtig gewesen und zu den Äußerungen provoziert worden sei. Wegen des 'geringen Verbreitungsgrades' (nur 34 Leser seiner Texte wurden dokumentiert) sei zudem das Potential für die "Störung des öffentlichen Friedens" gering gewesen."


== Anwendung auf Auslandstaten ==  
== Anwendung auf Auslandstaten ==  
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