Entkriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme einer Kriminalisierung, d.h. die Aufhebung der Strafbarkeit eines zuvor per Gesetz zum "crimen" erklärten Verhaltens. Die Forderung nach Entkriminalisierung drückt das Bestreben nach Reduktion des Strafrechts aus. Man denke an die - weltweit in unterschiedlichem Maße erfolgreichen - Bestrebungen zur Entkriminalisierung der Homosexualität, der Abtreibung, des Suizidversuchs, der Sterbehilfe, des Verkehrs mit und des Konsums von Cannabis und anderen Drogen, aber auch des Schwarzfahrens oder anderer gewaltloser Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine restlose Abschaffung aller Straftatbestände gehört zum Programm des Abolitionismus in seiner kriminalpolitisch radikalen Variante (penal abolitionism).
Entkriminalisierung bedeutet Rücknahme einer Kriminalisierung, d.h. die Aufhebung der Strafbarkeit eines zuvor per Gesetz zum "crimen" erklärten Verhaltens. Die Forderung nach Entkriminalisierung drückt das Bestreben nach Reduktion des Strafrechts aus. Man denke an die - weltweit in unterschiedlichem Maße erfolgreichen - Bestrebungen zur Entkriminalisierung der Homosexualität, der Abtreibung, des Suizidversuchs, der Sterbehilfe, des Verkehrs mit und des Konsums von Cannabis und anderen Drogen, aber auch des Schwarzfahrens oder anderer gewaltloser Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine restlose Abschaffung aller Straftatbestände gehört zum Programm des Abolitionismus in seiner kriminalpolitisch radikalen Variante (penal abolitionism).


Entkriminalisierung bedeutet nicht unbedingt auch die Legalisierung des fraglichen Verhaltens. Wenn aus Verkehrsstraftaten Ordnungswidrigkeiten werden, ist das Verhalten entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Es wird lediglich vom Straf-Unrecht zum Verwaltungs-Unrecht und verliert seinen stigmatisierenden, tendenziell ächtenden Charakter.  
Entkriminalisierung bedeutet nicht unbedingt auch die Legalisierung des fraglichen Verhaltens. Wenn aus Verkehrsstraftaten Ordnungswidrigkeiten werden, ist das Verhalten entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Es wird lediglich vom Straf-Unrecht zum Verwaltungs-Unrecht und verliert seinen stigmatisierenden, den Akteur tendenziell entehrenden Charakter.  


==Zur Geschichte==
==Zur Geschichte==
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