Staatsverstärkte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Der von '''Wolfgang Naucke''' (1996:20) anlässlich der sogenannten Mauerschützenprozesse geprägte Begriff '''staatsverstärkte Kriminalität''' bezeichnet "die Unterdrückung des Wehrlosen durch die in der Staatsorganisation gespeicherte Macht." Der Begriff soll für Taten einer organisierten staatlichen Macht verwendet werden, die die Freiheit eines schwachen Einzelnen überwältigt. Die staatsverstärkte Kriminalität ist mühelos daran erkennbar, dass die Freiheit des Einzelnen gegen die Unwiderstehlichkeit der gesammelten staatlichen Macht steht und untergeht. Die Nutzung staatlicher Macht, um eine Straftat begehen zu können, ist im Prinzip eine feige Begehungsweise, an der die staatsverstärkte Kriminalität erkennbar ist
Der von '''Wolfgang Naucke''' (1996:20) anlässlich der sogenannten Mauerschützenprozesse geprägte Begriff '''staatsverstärkte Kriminalität''' bezeichnet "die Unterdrückung des Wehrlosen durch die in der Staatsorganisation gespeicherte Macht." Der Begriff soll für Taten einer organisierten staatlichen Macht verwendet werden, die die Freiheit eines schwachen Einzelnen überwältigt. Die staatsverstärkte Kriminalität ist mühelos daran erkennbar, dass die Freiheit des Einzelnen gegen die Unwiderstehlichkeit der gesammelten staatlichen Macht steht und untergeht. Die Nutzung staatlicher Macht, um eine Straftat begehen zu können, ist im Prinzip eine feige Begehungsweise, an der die staatsverstärkte Kriminalität erkennbar ist.


==Kriminalpolitischer Kontext==
==Kriminalpolitischer Kontext==
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