Staatsverstärkte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kriminalpolitischer Kontext==
==Kriminalpolitischer Kontext==
 
Gibt es die strukturelle Bevorzugung politischer Machtausübung durch das Strafrecht? Unsere Strafgesetzbücher sind auf bürgerlich-private Straftaten aufgebaut, die eine Gleichheit der Stärke zwischen Täter und Opfer annehmen, oder sogar, dass das Opfer stärker ist als der Täter. Bei politisch-staatlich abgeleiteten Straftaten ist das Opfer prinzipiell schwächer und der Täter stärker als im üblichen strafrechtlichen Grundmuster. Unsere positivistische Strafrechtsdogmatik ist auf Staatskriminalität nicht vorbereitet und ihre herkömmliche Anwendung banalisiert diese auf zweierlei Weise: Staats-Kriminalität wird in ein "Täter A gegen Opfer B" Schema gepresst und blendet damit die Besonderheit der Begehung der Staatskriminalität aus, und sie wird als vorübergehende Ausnahme aufgefasst. Die angestrebte schnelle Rückkehr zur Privat-Kriminalität zeugt von einer fehlenden strafrechtlichen Berufsethik, ohne die auch die methodisch korrekte Anwendung von Strafgesetzen steuerlos ist.
 
 




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