Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Mehr als 70 Staaten, darunter alle 27 Mitgliedsländer der EU, haben am Donnerstag (1.11.2007) bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Angesichts von zwei gescheiterten Versuchen verzichteten die Länder diesmal allerdings auf die Maximalforderung nach einem regelrechten Verbot. Stattdessen riefen sie dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium zunächst auszusetzen. Davon ausgehend solle dann das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)
Mehr als 70 Staaten, darunter alle 27 Mitgliedsländer der EU, haben am Donnerstag (1.11.2007) bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Angesichts von zwei gescheiterten Versuchen verzichteten die Länder diesmal allerdings auf die Maximalforderung nach einem regelrechten Verbot. Stattdessen riefen sie dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium zunächst auszusetzen. Davon ausgehend solle dann das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)


US-Todesstrafe in Form der Giftspritze war sechs Monate faktisch ausgesetzt; nun durch obersten Bundesgerichtshof wieder für verfassungskonform erklärt!
US-Todesstrafe in Form der Giftspritze war sechs Monate faktisch ausgesetzt; nun durch obersten Bundesgerichtshof wieder für Verfassungskonform erklärt!


[[Bild:Giftspritze.jpg|right|]]
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In den USA liegt die Vollstreckung der Todesstrafe dagegen seit Ende September faktisch auf Eis. Der Oberste Gerichtshof will Anfang kommenden Jahres darüber beraten, ob die verbreitete Hinrichtungsmethode der Giftspritze einer "grausamen und außergewöhnlichen" Strafe gleichkommt und damit der US-Verfassung widerspricht. Seit das Gericht die Prüfung dieser Frage am 25. September akzeptierte, wurde ein einziger Mann hingerichtet - wenige Stunden nach der Gerichtshofentscheidung, weswegen seine Anwälte das Aussetzungsgesuch nicht rechtzeitig einreichen konnten. Alle anderen Todeskandidaten haben seitdem - wenn auch oft erst in letzter Minute - Aufschub gewährt bekommen. (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)
In den USA lag die Vollstreckung der Todesstrafe dagegen seit Ende September faktisch auf Eis. Der Oberste Gerichtshof hat aktuell festgestellt, dass die Todesstrafe nicht gegen die US-Verfassung verstößt. Somit ist die aktuelle Diskussion über die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA beendet.


Durch den obersten Gerichtshof wurde aktuell festgestellt, dass die Todesstrafe nicht gegen die US-Verfassung verstößt. Somit ist die aktuelle Diskussion über die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA beendet.
(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,551209,00.html)
(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,551209,00.html)
(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,547834,00.html)
(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,547834,00.html)
(http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)


===Literatur und Links===
===Literatur und Links===
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