Aktuarische Kriminalpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kritik ==
== Kritik ==


Karl-Ludwig Kunz (2006) kritisiert die aktuarische Kriminalpolitik aufgrund ihrer negativen rechtlichen (die Grundrechte einschränkenden) und sozialen (zur Ausgrenzung tendierenden) Auswirkungen. Insbesondere nennt er die drei Aspekte der Vorbeugenden Überwachung, der Käuflichkeit von Sicherheit und Sicherheitspartnerschaften sowie der Ausgrenzung von Risikoträgern.
Karl-Ludwig Kunz (2006) kritisiert die aktuarische Kriminalpolitik aufgrund ihrer negativen rechtlichen (die Grundrechte einschränkenden) und sozialen (zur Ausgrenzung tendierenden) Auswirkungen. Insbesondere nennt er die drei Aspekte der Vorbeugenden Überwachung, der Käuflichkeit von Sicherheit und Sicherheitspartnerschaften sowie der Ausgrenzung von Risikoträgern. Sein Vorschlag besteht in der Ersetzung aktuarischer Methoden durch eine gemeinsinnsorientierte Kriminalpolitik.  


Bernard E. Harcourt (2007: 21 ff.) kritisiert erstens die Mathematik des Profilings, zweitens die sozialen Kosten und drittens die Beschädigung allgemeiner Auffassungen von Gerechtigkeit.
Bernard E. Harcourt (2007: 21 ff.) kritisiert erstens die Mathematik der aktuarischen Methoden (insbesondere des kriminellen Profilings), zweitens die verborgenen sozialen Kosten der Anwendung dieser Methoden in der Kriminalstrategie und drittens die dadurch verursachte Veränderung und Beschädigung der herrschenden Gerechtigkeitsauffassungen. Sein kriminalpolitischer Vorschlag besteht darin, aktuarische Methoden nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu benutzen und ansonsten Kontrollen gerade nicht nach statistischen Häufigkeiten, sondern nach dem Zufallsprinzip vorzunehmen.


== Literatur ==
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