Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufe, existiert eine so genannte [[Schweigepflicht]]. Sie umfasst die Gruppe der sogenannten Berufsgeheimnisträger, welche größer ist, als die der Zeugnisverweigerungsberechtigten nach  § 53 Abs. 1 StPO. Sie resultiert aus der Annahme, dass es Berufsgeheimnisträgern nicht gestattet sein sollte, die ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft zugetragenen Informationen weiterzugeben.
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufe, existiert eine so genannte [[Schweigepflicht]]. Sie umfasst die Gruppe der sogenannten Berufsgeheimnisträger, welche größer ist, als die der Zeugnisverweigerungsberechtigten nach  § 53 Abs. 1 StPO. Sie resultiert aus der Annahme, dass es Berufsgeheimnisträgern nicht gestattet sein sollte, die ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft zugetragenen Informationen weiterzugeben.
Zunächst war diese Schweigepflicht lediglich eine "moralische Verpflichtung" und wurde bereits im 4 Jahrhundert v. Chr. im [[Eid des Hippokrates]] genannt.
Zunächst war diese Schweigepflicht lediglich eine "moralische Verpflichtung" und wurde bereits im 4 Jahrhundert v. Chr. im [[Eid des Hippokrates]] genannt. Erst in jüngerer Zeit wurde daraus auch eine rechtliche Verpflichtung, die in Deutschland z.B. in § 203 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html] mündete, der die widerrechtliche Weitergabe von Berufsgeheimnissen unter Strafe stellt.
Im 1900 Jahrhundert n. Chr. wurde aus der moralischen auch eine rechtliche Verpflichtung.
Diese mündete im § 203 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html] der heutigen Form , welcher die widerrechtliche Weitergabe von Berufsgeheimnissen unter Strafe stellt.
 
 


== Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" ==
== Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" ==
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