Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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"Aber das unendliche Ziel der strafrechtlichen Entwicklung bleibt die Einspurigkeit, bleibt das Strafgesetzbuch ohne Strafen, ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'."
"Aber das unendliche Ziel der strafrechtlichen Entwicklung bleibt die Einspurigkeit, bleibt das Strafgesetzbuch ohne Strafen, ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'."


Gustav Radbruch (1969) Strafrecht, in: ders., Einführung in die Rechtswissenschaft. K.F. Köhler: Stuttgart, 150 f.
:Gustav Radbruch (1969) Strafrecht, in: ders., Einführung in die Rechtswissenschaft. K.F. Köhler: Stuttgart, 150 f.


=== Nahziel: Strafrechtsreform ===
=== Nahziel: Strafrechtsreform ===
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