Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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*[https://books.google.de/books?id=hZA9XFtmEYkC&pg=PA403&lpg=PA403&dq=Radbruch+Rechtsphilosophie+Verbesserung+Strafrechts&source=bl&ots=-tDpto_BtF&sig=_eXMPYv4RPxOJI25UlKpfXcBSwE&hl=en&sa=X&ei=WpKWVYqfN-TfywOK5o9I&ved=0CCIQ6AEwAA#v=onepage&q=Radbruch%20Rechtsphilosophie%20Verbesserung%20Strafrechts&f=false "dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein ''besseres'' Strafrecht ausmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das ''besser als'', das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre" (166)]
*[https://books.google.de/books?id=hZA9XFtmEYkC&pg=PA403&lpg=PA403&dq=Radbruch+Rechtsphilosophie+Verbesserung+Strafrechts&source=bl&ots=-tDpto_BtF&sig=_eXMPYv4RPxOJI25UlKpfXcBSwE&hl=en&sa=X&ei=WpKWVYqfN-TfywOK5o9I&ved=0CCIQ6AEwAA#v=onepage&q=Radbruch%20Rechtsphilosophie%20Verbesserung%20Strafrechts&f=false "dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein ''besseres'' Strafrecht ausmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das ''besser als'', das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre" (166)]
"Aber das unendliche Ziel der strafrechtlichen Entwicklung bleibt die Einspurigkeit, bleibt das Strafgesetzbuch ohne Strafen, ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'."
Gustav Radbruch (1969) Strafrecht, in: ders., Einführung in die Rechtswissenschaft. K.F. Köhler: Stuttgart, 150 f.


=== Nahziel: Strafrechtsreform ===
=== Nahziel: Strafrechtsreform ===
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