Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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# Es macht keinen Unterschied von wem man umgebracht wird, ob nach dem Gesetz oder gegen das Gesetz
# Es macht keinen Unterschied von wem man umgebracht wird, ob nach dem Gesetz oder gegen das Gesetz
# Der Todesstrafe steht der Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegen: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
# Der Todesstrafe steht der Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegen: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
# Die Folge eines Fehlurteile kann nicht revidiert oder wiedergutgemacht werden.
# Die Folge eines Fehlurteils kann nicht revidiert oder wiedergutgemacht werden.
# Die vorgebliche abschreckende Wirkung der Todesstrafe kann nicht belegt werden.
# Die vorgebliche abschreckende Wirkung der Todesstrafe kann nicht belegt werden.


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