Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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==Todesstrafe weltweit==
==Todesstrafe weltweit==
Weltweit steht es 140 zu 58 für die Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty International zufolge (2014) haben mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe (per Gesetz oder zumindest in der Praxis) abgeschafft. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. Denn die größten Staaten der Welt gehören in der Regel zu den Todesstrafen-Staaten (China, USA, Japan...).  
Weltweit steht es 140 zu 58 für die Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty International zufolge (2014) haben mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe (per Gesetz oder zumindest in der Praxis) abgeschafft. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. Denn die größten Staaten der Welt gehören in der Regel zu den Todesstrafen-Staaten (China, USA, Japan...).So gesehen steht es 2:1 für die Todesstrafe.  


*140 Staaten wenden die Todesstrafe momentan nicht mehr an (98 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 7 sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor, 35 haben sie in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.  
*140 Staaten wenden die Todesstrafe momentan nicht mehr an (98 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 7 sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor, 35 haben sie in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.  
*58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.
*58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.


Das bedeutet, dass mittlerweile
==Trend==
 
 
FORTSCHRITTE
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.


1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen.
1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen. Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Im Januar 2012 strich mit Lettland ein weiteres Land die Todesstrafe vollständig aus seinen Gesetzen.
 
Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Im Januar 2012 strich mit Lettland ein weiteres Land die Todesstrafe vollständig aus seinen Gesetzen.


Im südlich der Sahara gelegenen Afrika brachten 2013 Benin, Ghana, Komoren, Liberia und Sierra Leone Gesetzes- bzw. Verfassungsänderungen auf den Weg, die die Abschaffung der Todesstrafe ermöglichen sollen. Gambia setzte die Todesstrafe erneut außer Vollzug, nachdem es im Jahr 2012 zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen gekommen war. Die Justizminister von Tansania und Simbabwe sprachen sich für ein Ende der Todesstrafe aus.
Im südlich der Sahara gelegenen Afrika brachten 2013 Benin, Ghana, Komoren, Liberia und Sierra Leone Gesetzes- bzw. Verfassungsänderungen auf den Weg, die die Abschaffung der Todesstrafe ermöglichen sollen. Gambia setzte die Todesstrafe erneut außer Vollzug, nachdem es im Jahr 2012 zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen gekommen war. Die Justizminister von Tansania und Simbabwe sprachen sich für ein Ende der Todesstrafe aus.
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WIEDEREINFÜHRUNGEN
*WIEDEREINFÜHRUNGEN: Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.
Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.




RÜCKSCHRITTE
*RÜCKSCHRITTE: Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.
Amnesty International ist nach wie vor in Sorge, dass in der Mehrzahl der Länder, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, die Todesstrafe nach Prozessen verhängt wird, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen. Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.


Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
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TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013
*TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013: Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.
Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.


Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
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HINRICHTUNGSMETHODEN
*HINRICHTUNGSMETHODEN. Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen: Enthaupten – (Saudi-Arabien), Elektrischer Stuhl – (USA), Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan), Giftinjektion – (China, USA und Vietnam), Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).
Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen:
•  Enthaupten – (Saudi-Arabien)
•  Elektrischer Stuhl – (USA)
•  Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan)
•  Giftinjektion – (China, USA und Vietnam)
•  Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).  




TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
*TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.


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TODESURTEILE GEGEN GEISTIG BEHINDERTE UND PSYCHISCH KRANKE
*HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN. Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.
Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte und psychisch kranke Personen weder zum Tode zu verurteilen noch hinzurichten, wird inzwischen in den allermeisten Staaten dieser Erde beachtet. Die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Garantien zum Schutz von Personen, denen die Todesstrafe droht, bestimmen, dass Todesurteile nicht gegen Personen verhängt werden dürfen, die geistig behindert oder geisteskrank sind.
 
Amnesty International hat seit 1995 von Hinrichtungen geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen in sechs Staaten erfahren: Iran, Japan, Jemen, Kirgisistan, Usbekistan und den USA. In anderen Ländern sind Hinrichtungen von Personen, die an geistigen Störungen leiden, zwar durch nationale Gesetze verboten, werden aber dennoch in Einzelfällen ausgeführt. Es gibt starke Hinweise darauf, dass in Todesstrafenprozessen der Darstellung, eine geistige Behinderung oder Erkrankung liege vor, nicht nachgegangen wurde oder dass medizinische Untersuchungen fehlerbehaftet waren.
 
 
HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN
Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden.


Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.


*INTERNATIONALE ABKOMMEN. Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:


INTERNATIONALE ABKOMMEN
#Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:
#Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
#Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 43 europäischen Staaten ratifiziert und von zwei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
#Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 13 amerikanischen Staaten ratifiziert.


Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 43 europäischen Staaten ratifiziert und von zwei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 13 amerikanischen Staaten ratifiziert.
Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention lassen als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.
Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention lassen als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.


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Aufgrund eines Mangels an Inhaltsstoffen, die für die Giftspritze benötigt werden, mussten auch im Jahr 2013 Bundesstaaten Hinrichtungen zeitweise aussetzen bzw. verschieben. Ursache dafür sind Lieferengpässe und Ausfuhrbeschränkungen bei den zu Tötungszwecken verwendeten Medikamenten. Justizvollzugsbehörden etlicher Bundesstaaten sahen sich gezwungen, die Zusammensetzung der Giftspritze zu ändern und auf andere Wirkstoffe umzustellen, was zu Rechtsstreits führte. Alle 32 Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, sehen als Tötungsmethode die letale Injektion vor.
Aufgrund eines Mangels an Inhaltsstoffen, die für die Giftspritze benötigt werden, mussten auch im Jahr 2013 Bundesstaaten Hinrichtungen zeitweise aussetzen bzw. verschieben. Ursache dafür sind Lieferengpässe und Ausfuhrbeschränkungen bei den zu Tötungszwecken verwendeten Medikamenten. Justizvollzugsbehörden etlicher Bundesstaaten sahen sich gezwungen, die Zusammensetzung der Giftspritze zu ändern und auf andere Wirkstoffe umzustellen, was zu Rechtsstreits führte. Alle 32 Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, sehen als Tötungsmethode die letale Injektion vor.


Stand: 25. April 2014
Nach Amnesty International gibt es die Todesstrafe derzeit noch in 64 Ländern, in 133 Staaten ist sie abgeschafft.


'''China''' nimmt den Spitzenwert ein. In keinem Land der Erde werden so viele Hinrichtungen vollzogen wie in der volksrepublik China. Die Todesstrafe kann unter anderem bei Mord, schwerem Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Menschenhandel, Unzucht mit Minderjährigen, Korruption und Spionage ausgesprochen werden (www.todesstrafe.de). Daneben zählen zu den "todeswürdigen" Vergehen aber auch: Befehlsverweigerung (CLPRC Streitkräfte Art.422), Bestechung, Betrug mit Kreditkarten, Checks oder Versicherungspolicen, Diebstahl von Benzin, Gefängnisausbruch, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Zuhälterei. ([http://www.todesstrafe.de/ Todesstrafe])
'''China''' nimmt den Spitzenwert ein. In keinem Land der Erde werden so viele Hinrichtungen vollzogen wie in der volksrepublik China. Die Todesstrafe kann unter anderem bei Mord, schwerem Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Menschenhandel, Unzucht mit Minderjährigen, Korruption und Spionage ausgesprochen werden (www.todesstrafe.de). Daneben zählen zu den "todeswürdigen" Vergehen aber auch: Befehlsverweigerung (CLPRC Streitkräfte Art.422), Bestechung, Betrug mit Kreditkarten, Checks oder Versicherungspolicen, Diebstahl von Benzin, Gefängnisausbruch, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Zuhälterei. ([http://www.todesstrafe.de/ Todesstrafe])
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