Droge: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Rechtslage in Deutschland''' ==
== '''Rechtslage in Deutschland''' ==
   
   
Wie bereits erwähnt, war die Nutzung von verschiedenen Drogenarten zunächst geographisch und kulturell geprägt beziehungsweise begrenzt. Eine Konsequenz hieraus ist, dass es heute keinen weltweiten Konsens über die rechtliche Würdigung der einzelnen Substanzen gibt. Somit kategorisieren die einzelnen Staaten der Welt recht unterschiedlich was unter einer legalen Droge oder illegalen Droge zu verstehen ist. So ist in einigen arabisch geprägten Teilen der Erde der Konsum von Alkohol oder bestimmten Alkoholsorten unter Strafe gestellt, was hingegen in Europa zunächst einmal nicht der Fall ist. Umgekehrt ist das Konsumieren von Opium in einigen arabischen Staaten überhaupt nicht kriminalisiert, was hingegen in Europa unter Strafe gestellt ist. Aber selbst in Europa gibt es keinen Konsens über die rechtliche Einordnung im Umgang mit Drogen (vgl. Drogenpolitik der Niederlande [http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm]).
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Umgang mit Drogen durch das Betäubungsmittelgesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/index.html] (BtmG) vom 28.07.1981 geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Betäubungsmitteln um einen weiter gefassten Begriff als bei dem der Droge handelt. Unter diesem Begriff werden also nicht nur Drogen wie sie oben beschrieben wurden zusammengefasst, sondern weitaus mehr Substanzen wie z.B. bestimmte Medikamente. Was Betäubungsmittel sind, wird in den Anlagen I - III zu §1 Abs. I BtmG definiert.
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Umgang mit Drogen durch das Betäubungsmittelgesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/index.html] (BtmG) vom 28.07.1981 geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Betäubungsmitteln um einen weiter gefassten Begriff als bei dem der Droge handelt. Unter diesem Begriff werden also nicht nur Drogen wie sie oben beschrieben wurden zusammengefasst, sondern weitaus mehr Substanzen wie z.B. bestimmte Medikamente. Was Betäubungsmittel sind, wird in den Anlagen I - III zu §1 Abs. I BtmG definiert.


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Zu aktuellen Diskussionen zu diesem Thema siehe auch [http://www.jurathek.de] [http://www.juraforum.de ] [http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_604238/DE/Themenschwerpunkte/Drogen-und-Sucht/drogen-und-sucht-node,param=.html__nnn=true][http://www.drugcom.de]
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== '''Prävention und Aufklärung''' ==
== '''Prävention und Aufklärung''' ==
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