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SO54 (Diskussion | Beiträge) |
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===Definition=== | ===Definition=== | ||
Delinquenz (in der lat. Rechtssprache gleichbedeutend mit "den richtigen Weg verlassen", "den Weg des Rechts verlassen") bezeichnet abweichendes Verhalten, das auch, aber nicht unbedingt, strafbares Verhalten sein kann. | Delinquenz (in der lat. Rechtssprache gleichbedeutend mit "den richtigen Weg verlassen", "den Weg des Rechts verlassen") bezeichnet abweichendes Verhalten, das auch, aber nicht unbedingt, strafbares Verhalten sein kann. | ||
„Delinquenz“: von lat. Delinquere - sich verfehlen, Übeltäterei | |||
Delinquentes Verhalten kann das Resultat einer geringen Handlungskontrolle in einer Entscheidungssituation (meint: eine Konflikt- oder Problemsituation) sein. Das delinquente Handeln wird unter verschiedenen Handlungsalternativen ausgewählt, sozusagen als Durchgangsstadium innerhalb einer zielgerichteten Handlung. | |||
===Erläuterung=== | ===Erläuterung=== |
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