Behandlung im Strafkontext: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Behandlung im Strafkontext''' umfasst die [[Behandlung]] im geschlossenen Strafvollzug, in der Sozialtherapie, im halboffenen und offenen Strafvollzug, im Maßregelvollzug in einer psychiatrischen oder Entziehungsanstalt ebenso wie in dem anderen Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung. Sie umfasst darüber hinaus die Behandlung während einer Strafaussetzung zur Bewährung und während einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Gemeint sind also alle Behandlungen während der Strafe, aber auch solche, die zustande kommen, weil eine Person das Risiko strafrechtlicher Sanktionierungsprozesse (von der Eröffnung des Hauptverfahrens bis zum Widerruf der Bewährung) minimieren möchte. Behandlung im Strafkontext umfasst also die Behandlung im Strafvollzug, aber auch diejenige zur Abwendung eines Gefängnisaufenthalts ("Therapie statt Strafe"). Sie umfasst auch die Behandlung im Rahmen einer strafjustiziell angeordneten Freiheitsentziehung anderer Art (Entziehungsanstalt, Psychiatrisches Krankenhaus im Rahmen der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs). In diese Behandlungen sind keineswegs ausschließlich, aber doch hauptsächlich Psychologinnen und Psychologen involviert.
'''Behandlung im Strafkontext''' umfasst die [[Behandlung]] im geschlossenen Strafvollzug, in der Sozialtherapie, im halboffenen und offenen Strafvollzug, im Maßregelvollzug in einer psychiatrischen oder Entziehungsanstalt ebenso wie in dem anderen Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung. Sie umfasst darüber hinaus die Behandlung während einer Strafaussetzung zur Bewährung und während einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Gemeint sind also alle Behandlungen während der Strafe, aber auch solche, die zustande kommen, weil eine Person das Risiko strafrechtlicher Sanktionierungsprozesse (von der Eröffnung des Hauptverfahrens bis zum Widerruf der Bewährung) minimieren möchte. Behandlung im Strafkontext umfasst also die Behandlung im Strafvollzug, aber auch diejenige zur Abwendung eines Gefängnisaufenthalts ("[[Therapie statt Strafe]]"). Sie umfasst auch die Behandlung im Rahmen einer strafjustiziell angeordneten Freiheitsentziehung anderer Art (Entziehungsanstalt, Psychiatrisches Krankenhaus im Rahmen der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs). In diese Behandlungen sind keineswegs ausschließlich, aber doch hauptsächlich Psychologinnen und Psychologen involviert.


siehe auch: [[Behandlung im Strafkontext: Funktion der Strafe]]
siehe auch: [[Behandlung im Strafkontext: Funktion der Strafe]]
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